ich hätte auch noch einmal ein paar Verständnisfragen zu den Schulbesuchsjahren und der Schuleingangsphase. Die anderen Threads dazu habe ich gelesen, sie passen nur nicht ganz zu dem, was ich suche.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass ein Kind 10 Jahre schulpflichtig ist, die Schuleingangsphase zählt dabei immer als zwei Jahre. Wenn ein Kind die SEP in einem Jahr absolviert, dann leistet es seine 10 Jahre Schulpflicht in 9 Jahren ab, wenn es 3 Jahre für die SEP benötigt, dann leistet es seine 10 Jahre Schulpflicht in 11 Jahren ab. Die Schulbesuchsjahre in Schild werden im Sinne der Schulpflicht angegeben. Das heißt, ein Kind, das die Jahrgänge E1, E2, E3, 3, 4 durchlaufen hat, kommt danach offiziell ins fünfte Schulbesuchsjahr, auch wenn es zeitlich gesehen bereits in sein sechstes Jahr geht. Ist das so richtig?
Wir haben bei Gutachten und ähnlichem, wo die Jahrgänge aufgeschrieben werden müssen, häufig Probleme. Nach meinem Verständnis müssten die Jahrgänge so aufgeschrieben werden, dass ersichtlich ist welche Jahrgänge der Schuleingangsphase durchlaufen wurden. Ich würde dann zum Beispiel E1, E2, E3, 3, 4 aufschreiben. Wir haben bei solche Bögen mehrfach die Anmerkung bekommen, dass wir die Jahre durchnummerieren sollen. In diesem Fall also 1,2,3,4,5. Das würde aber auf mich dann so wirken, als würde das Kind ins 6 Schulbesuchsjahr kommen und nicht ins 5, wie es eigentlich ist.
Dazu hätte ich nun folgende Fragen:
- Ist das, was ich geschrieben habe, so richtig oder habe ich da irgendwo einen Verständnisfehler drin.
- Steht irgendwo geschrieben, wie es offiziell mit der Angabe der Schuljahre genau geregelt ist?
- Die Definition der Schulbesuchsjahre in Schild wird ja vermutlich irgendeiner offiziellen Definition entsprechen. Kann man die irgendwo finden?
1) https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... chulbesuch.
2) https://schule-in-deutschland.de/schule ... chule-nrw/