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Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Montag 22. Mai 2023, 14:22
von KKocura
Hallo Zusammen,

wir haben zwei Schülerinnen, die die Abschlussarbeiten mit 2xmangelhaft, bzw. 1xmangelhaft / 1xausreichend geschrieben haben.
Im Reiter BK-Abschluss sind diese Arbeiten entspr. eingegeben, bei der Abschlussberechnung gibt Schild aus, dass beide Schülerinnen bestanden haben. Dies ist laut APO-BK aber nicht richtig.
Nun lässt sich unten auf dem BK-Abschluss-Reiter bei "Abschluss" händisch "Bestanden - Nein" eingeben. Des Weiteren habe ich im Reiter "Aktuelles Halbjahr - Allgemeine Angaben" bei Berufsabschluss ein "Nein" eingetragen.
Trotzdem wird auf unserem Report für die Zwischenkonferenzen (vgl. Anhang) ausgedruckt, dass die Schülerinnen bestanden haben.
Ist der Report vielleicht falsch?
Oder muss ich noch irgendwo eingeben, dass die Prüfung nicht bestanden wurde?
Es ist ein wenig ärgerlich, dass der Prüfungsalgorithmus (immer noch) nicht richtig funktioniert an dieser Stelle...
Wir arbeiten mit der Schild-NRW-Version 2.0.29.10.
Viele Grüße
Kerstin Kocura

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Mittwoch 24. Mai 2023, 07:00
von Jochen Torspecken
Ich habe das gerade getestet und kann das so reproduzieren.
Das muss geändert werden.

Wenn das Support-Team hier Fragen hat: Bitte kontaktiert mich.

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Mittwoch 24. Mai 2023, 07:50
von Jochen Torspecken
Ich fasse noch einmal (auhc f+ür das Support-Team) zusammen, wie ich die Problematik verstehe:
- Gliederung ist B08 (Doppelqualifikation mit Berufsabschluss und FOR oder HA10)
- Die Berechnung für den Schulabschluss funktioniert
- Für den Berufsabschluss werden 2 Abschlussklausuren geschrieben (Fächergruppe: Abschlussarbeiten)
- In den Abschlussarbeiten sind auch mündliche Prüfungen möglich (Endnote erfolgt durch doppelte Gewichtung der schriftlichen Note und einfacher Wertung der mündlichen Note)
- Der Durchschitt der beiden Endnoten (also der Abschlussarbeiten nach mündlicher Prüfung) muss 4,0 oder besser sein (analog zur Fachschule Anlage E) nur dann ist die Berufsabsvhlussprüfung bestanden.
- Eventuelle mangelhafte Leistungen in den Abschlussarbeiten dürfen bei der Ermittlung des allgmeinbildenden Abschlusses nicht berücksichtigt werden.

Ist das so korrekt?

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Donnerstag 13. Juni 2024, 11:28
von c.jansen
Dieses Problem scheint bei uns immernoch zu bestehen.
Ich habe eine Schülerin, die die Klausuren 4 und 5 geschrieben hat und in der mündlichen Nachprüfung eine 4 erreicht hat. Schild berechnet aus der 5 u einer 4 (trotz eigentlich doppelter Gewichtung der 5) eine 4 und gibt den Abschluss als bestanden aus. Auch wenn ich die Endnote manuell auf 5 setze, bleibt Schild dabei, dass der Abschluss angeblich erreicht wurde.

Die Abschlussarbeiten habe ich als Fächer des berufbezogenen Bereichs und als Abschlussarbeit eingepflegt.
Selbst wenn ich testweise beide Arbeiten auf 5 setze, findet Schild dies zum Bestehen absolut ausreichend.

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Donnerstag 13. Juni 2024, 15:24
von Jochen Torspecken
Welche SchILD-Version haben Sie denn?

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Freitag 14. Juni 2024, 14:10
von c.jansen
Ich habe die Schild Version 2.0.33.8

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Freitag 14. Juni 2024, 15:41
von Jochen Torspecken
c.jansen hat geschrieben: Donnerstag 13. Juni 2024, 11:28 Die Abschlussarbeiten habe ich als Fächer des berufbezogenen Bereichs und als Abschlussarbeit eingepflegt.
Die Aussage irritiert mich: Die Abschlussarbeiten sind der Fächergruppe Abshclussarbeit zuzuweisen. Das mit dem "Berufsbezogenen Bereich" kann ich dabei nicht verstehen.

Folgendes (falsche) Verhalten konnte ich beobachten:
1.) Aus 5 Klausur und mündlich 4 wird eine Abschlussnote 4 gemacht, was aber falsch is. Ich vermute, dass die mündliche Note (fälschlicherweise) doppelt gewichtet wird. An dieser Stelle kann ich das so reproduzieren und gebe Ihnen recht.
2.) NEU!!!: Scheinbar wird die Abschlussnote nicht als Maßstab für das Bestehen genommen, sondern nur die schriftlichen Noten. Findet das System dabei einen Schnitt schlechter als 4,0 wird der Abschluss verweigert.
c.jansen hat geschrieben: Donnerstag 13. Juni 2024, 11:28
Ich habe eine Schülerin, die die Klausuren 4 und 5 geschrieben hat und in der mündlichen Nachprüfung eine 4 erreicht hat. Schild berechnet aus der 5 u einer 4 (trotz eigentlich doppelter Gewichtung der 5) eine 4 und gibt den Abschluss als bestanden aus.
Selbst wenn ich testweise beide Arbeiten auf 5 setze, findet Schild dies zum Bestehen absolut ausreichend.
Wenn man die Arbeiten auf 5 setzt, wird der Abschluss in meinem Test nicht vergeben. Macht man das aber mit den Abschlussnoten, spielt es (wie eben beschrieben) keine Rolle für die Vergabe des Abschlusses.

Auf jeden Fall ist hier dringender Handlungsbedarf.

Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden

Verfasst: Freitag 14. Juni 2024, 16:33
von Jochen Torspecken
Ich habe das an das Support-Team weitergeleitet.

In meinen Beobachtungen kam es nicht vor, dass ein Abschluss vergeben wurde, der nicht vergeben werden durfte. Es war eigentlich immer umgekehrt. (Zur mündlichen Prüfung melden sich ja nur diejenigen, die nicht bestanden haben.)
Wenn es kein zeitnahes Update gibt, könnte man wie folgt verfahren:
1.) Mündliche Note eintragen und Abschlussnote berechnen lassen.
2.) Bei falscher Berechnung die Abschlussnote manuell korrigieren.
Wenn die Prüfung dadurch bestanden wird:
3.) Als schriftliche Note die Abschlussnote eintragen.
4.) "Abschluss berechnen"
5.) Die ursprüngliche schriftliche Note wieder hinschreiben.

Ist nicht schön und kann keine Dauerlösung sein, aber so klappt es in meinen Tests.

Zusatzbemerkung: Es gibt in den "Fächern" der Gruppe Abschlussarbeit keine Vornoten, da die Themen ja nicht nur aus einem Fach, sondern aus den Handlungsfeldern (und somit verschiedenen Fächern) bestehen.