Hallo Zusammen,
wir haben zwei Schülerinnen, die die Abschlussarbeiten mit 2xmangelhaft, bzw. 1xmangelhaft / 1xausreichend geschrieben haben.
Im Reiter BK-Abschluss sind diese Arbeiten entspr. eingegeben, bei der Abschlussberechnung gibt Schild aus, dass beide Schülerinnen bestanden haben. Dies ist laut APO-BK aber nicht richtig.
Nun lässt sich unten auf dem BK-Abschluss-Reiter bei "Abschluss" händisch "Bestanden - Nein" eingeben. Des Weiteren habe ich im Reiter "Aktuelles Halbjahr - Allgemeine Angaben" bei Berufsabschluss ein "Nein" eingetragen.
Trotzdem wird auf unserem Report für die Zwischenkonferenzen (vgl. Anhang) ausgedruckt, dass die Schülerinnen bestanden haben.
Ist der Report vielleicht falsch?
Oder muss ich noch irgendwo eingeben, dass die Prüfung nicht bestanden wurde?
Es ist ein wenig ärgerlich, dass der Prüfungsalgorithmus (immer noch) nicht richtig funktioniert an dieser Stelle...
Wir arbeiten mit der Schild-NRW-Version 2.0.29.10.
Viele Grüße
Kerstin Kocura
Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden
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- Jochen Torspecken
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Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden
Ich habe das gerade getestet und kann das so reproduzieren.
Das muss geändert werden.
Wenn das Support-Team hier Fragen hat: Bitte kontaktiert mich.
Das muss geändert werden.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
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Re: Anlage B, Kinderpflege, Prüfung (nicht) bestanden
Ich fasse noch einmal (auhc f+ür das Support-Team) zusammen, wie ich die Problematik verstehe:
- Gliederung ist B08 (Doppelqualifikation mit Berufsabschluss und FOR oder HA10)
- Die Berechnung für den Schulabschluss funktioniert
- Für den Berufsabschluss werden 2 Abschlussklausuren geschrieben (Fächergruppe: Abschlussarbeiten)
- In den Abschlussarbeiten sind auch mündliche Prüfungen möglich (Endnote erfolgt durch doppelte Gewichtung der schriftlichen Note und einfacher Wertung der mündlichen Note)
- Der Durchschitt der beiden Endnoten (also der Abschlussarbeiten nach mündlicher Prüfung) muss 4,0 oder besser sein (analog zur Fachschule Anlage E) nur dann ist die Berufsabsvhlussprüfung bestanden.
- Eventuelle mangelhafte Leistungen in den Abschlussarbeiten dürfen bei der Ermittlung des allgmeinbildenden Abschlusses nicht berücksichtigt werden.
Ist das so korrekt?
- Gliederung ist B08 (Doppelqualifikation mit Berufsabschluss und FOR oder HA10)
- Die Berechnung für den Schulabschluss funktioniert
- Für den Berufsabschluss werden 2 Abschlussklausuren geschrieben (Fächergruppe: Abschlussarbeiten)
- In den Abschlussarbeiten sind auch mündliche Prüfungen möglich (Endnote erfolgt durch doppelte Gewichtung der schriftlichen Note und einfacher Wertung der mündlichen Note)
- Der Durchschitt der beiden Endnoten (also der Abschlussarbeiten nach mündlicher Prüfung) muss 4,0 oder besser sein (analog zur Fachschule Anlage E) nur dann ist die Berufsabsvhlussprüfung bestanden.
- Eventuelle mangelhafte Leistungen in den Abschlussarbeiten dürfen bei der Ermittlung des allgmeinbildenden Abschlusses nicht berücksichtigt werden.
Ist das so korrekt?
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Jochen Torspecken
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