Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
Verfasst: Donnerstag 27. April 2023, 15:29
Hallo zusammen,
unsere Schulleitung ist der Auffassung, dass auf allen Zeugnissen eine Ergänzung zum Einlegen von Widerspruch gemäß Runderlass des MSB vom 26.4.2022 (s. Anlage, Absatz 2.2) erforderlich ist, konkret:
"Der Widerspruch kann durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: (De-Mail-Adresse der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat)."
Meine Frage richtet sich insbesondere an die Zeugnisformular-Entwickler/innen: Könnten Sie die Ergänzung auf den Zeugnissen einrichten, falls der Passus tatsächlich auf den Zeugnissen auftauchen muss?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen sehr!
unsere Schulleitung ist der Auffassung, dass auf allen Zeugnissen eine Ergänzung zum Einlegen von Widerspruch gemäß Runderlass des MSB vom 26.4.2022 (s. Anlage, Absatz 2.2) erforderlich ist, konkret:
"Der Widerspruch kann durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: (De-Mail-Adresse der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat)."
Meine Frage richtet sich insbesondere an die Zeugnisformular-Entwickler/innen: Könnten Sie die Ergänzung auf den Zeugnissen einrichten, falls der Passus tatsächlich auf den Zeugnissen auftauchen muss?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen sehr!