(Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Verfasst: Donnerstag 30. März 2023, 13:44
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich würde gerne ein Feedback von Mitstreitern einholen zu der Fragestellung, nach welchen Gesichtspunkten an ihren Schulen Mahnungen versendet werden. Nach meinem Dafürhalten sagt das Schulgesetz und entsprechende VV, dass neue nicht ausreichende Noten zu mahnen sind, weil diese die Versetzung gefährden. Deshalb mahne ich bisher jede neue 5 oder 6. Nun laufen intern aber rege Diskussionen, ob eine neue 5 bei einem ansonsten unauffälligen Notenbild gemahnt werden könne, weil die Versetzung ja gar nicht gefährdet sei. Dem schließen sich nach Rückfrage offenbar auch Dezernenten an, der zuständige Dezernent für die Mittelstufe ging sogar so weit zu sagen, ihm sei kein Fall bekannt, wo ein Schüler das offizielle Mahnschreiben erhalten habe, der neben einer fünf nur gute und befriedigende Noten haben. Ich interpretiere das Gesetz dagegen anders. Mein Mittelstufenkoordinator plädiert dafür, dass Mahnschreiben umzuschreiben und in solchen Fällen die Versetzungsgefährdung heraus zu nehmen. Allerdings habe von Herr Raffenberg gelesen, dass das MSB dieses explizit nicht wünscht.
Zudem ist fraglich, ob es Sinn macht glatte Vieren zu mahnen. Mir ist bewusst, dass das möglich ist, aber ich habe immer dafür plädiert wirklich nicht ausreichende Noten zu setzen (die ja eh nur für den Moment gespeichert werden), da das meiner Ansicht nach eine saubere Lösung darstellt.
Nun wollte ich mal fragen, wie das andere Schule handhaben? Und welche Erfahrungen diese mit Aussagen von Dezernenten gemacht haben.
Vielen Dank vorab!
ich würde gerne ein Feedback von Mitstreitern einholen zu der Fragestellung, nach welchen Gesichtspunkten an ihren Schulen Mahnungen versendet werden. Nach meinem Dafürhalten sagt das Schulgesetz und entsprechende VV, dass neue nicht ausreichende Noten zu mahnen sind, weil diese die Versetzung gefährden. Deshalb mahne ich bisher jede neue 5 oder 6. Nun laufen intern aber rege Diskussionen, ob eine neue 5 bei einem ansonsten unauffälligen Notenbild gemahnt werden könne, weil die Versetzung ja gar nicht gefährdet sei. Dem schließen sich nach Rückfrage offenbar auch Dezernenten an, der zuständige Dezernent für die Mittelstufe ging sogar so weit zu sagen, ihm sei kein Fall bekannt, wo ein Schüler das offizielle Mahnschreiben erhalten habe, der neben einer fünf nur gute und befriedigende Noten haben. Ich interpretiere das Gesetz dagegen anders. Mein Mittelstufenkoordinator plädiert dafür, dass Mahnschreiben umzuschreiben und in solchen Fällen die Versetzungsgefährdung heraus zu nehmen. Allerdings habe von Herr Raffenberg gelesen, dass das MSB dieses explizit nicht wünscht.
Zudem ist fraglich, ob es Sinn macht glatte Vieren zu mahnen. Mir ist bewusst, dass das möglich ist, aber ich habe immer dafür plädiert wirklich nicht ausreichende Noten zu setzen (die ja eh nur für den Moment gespeichert werden), da das meiner Ansicht nach eine saubere Lösung darstellt.
Nun wollte ich mal fragen, wie das andere Schule handhaben? Und welche Erfahrungen diese mit Aussagen von Dezernenten gemacht haben.
Vielen Dank vorab!