Mahnbrief Klasse 6 Gymnasium
Verfasst: Dienstag 28. März 2023, 20:11
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mahnbrief für die Klasse 6 Gymnasium.
Im Text steht als Bemerkung: Bemerkung: Im Fall der Nichtversetzung muss XY vorbehaltlich der Entscheidung der
Versetzungskonferenz gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und die
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I zu diesem Zeitpunkt in die Klasse 7 der Realschule, der
Hauptschule, der Gesamtschule oder der Sekundarschule übergehen.
Ist das nicht verwirrend für die Eltern, da es ja auch möglich ist die Klasse 6 am Gymnasium zu wiederholen, falls die Eltern das möchten?
Für mich hört sich das so an, als ob XY die Schulform wechseln muss.
Oder verstehe ich das falsch?
Danke
B. Statzner
ich habe eine Frage zum Mahnbrief für die Klasse 6 Gymnasium.
Im Text steht als Bemerkung: Bemerkung: Im Fall der Nichtversetzung muss XY vorbehaltlich der Entscheidung der
Versetzungskonferenz gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und die
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I zu diesem Zeitpunkt in die Klasse 7 der Realschule, der
Hauptschule, der Gesamtschule oder der Sekundarschule übergehen.
Ist das nicht verwirrend für die Eltern, da es ja auch möglich ist die Klasse 6 am Gymnasium zu wiederholen, falls die Eltern das möchten?
Für mich hört sich das so an, als ob XY die Schulform wechseln muss.
Oder verstehe ich das falsch?
Danke
B. Statzner