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Referenzniveau

Verfasst: Dienstag 28. März 2023, 15:16
von Rolf Teschke
Hallo,
Schild errechnet für einen Schüler mit den Leistungen wie in Bild1 (s.u.) das Niveau B2. Müsste das Niveau nicht B1/B2 sein (Note 4 am Ende der EF)?
bild1.PNG
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bild2.PNG (16.21 KiB) 758 mal betrachtet
Ist das ein Fehler oder habe ich etwas übersehen?

Re: Referenzniveau

Verfasst: Mittwoch 29. März 2023, 12:10
von A. Schüller
Hallo Herr Teschke,

würden in diesem Fall nicht die 5 Punkte aus der Q1.2 zählen?
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2023-03-29_120635.png (45.7 KiB) 728 mal betrachtet
Das wäre dann B2.
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2023-03-29_120852.png (7.13 KiB) 728 mal betrachtet

Re: Referenzniveau

Verfasst: Mittwoch 29. März 2023, 12:22
von GE Schwerte
"Sofern im Durchschnitt der Schulhalbjahre"...
Der Durchschnitt von 3 (1.Hj) und 5 (2.Hj sind bei mir 4 Punkte, das ist nicht "mindestens ausreichend".

Re: Referenzniveau

Verfasst: Mittwoch 29. März 2023, 14:53
von W.Maßmann
Hallo,
sowohl nach VV 5.3.3 als auch mit der o.a. Tabelle komme ich entweder über EF.1 und EF.2 oder im Falle eines Abgangszeugnisses bzw. einer Laufbahnbescheinigung für Bewerbungen über EF.2 und Q1.1 auf das Niveau B1/B2.
würden in diesem Fall nicht die 5 Punkte aus der Q1.2 zählen?
Dies eine Halbjahr alleine ist m.E. nicht möglich.

Re: Referenzniveau

Verfasst: Mittwoch 29. März 2023, 15:58
von M. Plümper
Wichtig ist hier der gesamte Text von 5.3.3:

Die in den Tabellen ausgewiesenen Referenzniveaus sind am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe erreicht, sofern im Durchschnitt der beiden Schulhalbjahre eine mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewertete Leistung vorliegt. Bei vorhandener Abiturleistung wird grundsätzlich die bessere der beiden Leistungen aus dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase 2 (Q2.2) und dem Abitur zugrunde gelegt. Ein Durchschnitt von 4,5 Punkten wird aufgerundet. (Ist in Q2 nicht erfüllt)

Wird ein Referenzniveau am Ende einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so kann bei Erteilung eines Abgangszeugnisses oder Ausstellung einer Bescheinigung über die Schullaufbahn zur Vorlage bei Bewerbungen frühestens nach Ablauf des erstes Halbjahres der laufenden Jahrgangsstufe die Ermittlung des Durchschnitts anhand der Noten des ersten Halbjahres und des vorangegangenen Halbjahres erfolgen und das Referenzniveau der vorangegangenen Jahrgangsstufe vergeben werden, sofern die in Satz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind. Satz 2 gilt entsprechend. (für Q2 nicht erfüllt)

Entspricht eine fremdsprachliche Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist das erzielte Referenzniveau auf Grundlage der mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewerteten Leistung (Singular) der nächst niedrigeren Jahrgangsstufe zu ermitteln. Absatz 2 gilt entsprechend.

Ein einmal erreichtes Referenzniveau bleibt erhalten.


Dieser Passus ist auch in der Grafik von Frau Schüller so dargestellt.

Re: Referenzniveau

Verfasst: Mittwoch 29. März 2023, 16:32
von W.Maßmann
Hallo Herr Plümper,
besten Dank für diese Konkretisierung.