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Re: Wechsel Quartal 3 in Quartal 4.

Verfasst: Sonntag 26. März 2023, 10:53
von GE Schwerte
Hetzel hat geschrieben: Sonntag 26. März 2023, 09:17 haben die gesetzten Mahnhaken irgendeinen Einfluss auf die spätere Versetzung-/Abschlussberechnung im 4.Quartal?
Jein. ;-)

Im Jahrgang 9 ist der Mahnhaken egal. Da mit der Versetzung in den Jg. 10 ein Abschluss ("Erster Schulabschluss", der frühere HA)
verbunden ist, sind auch nicht gemahnte Minderleistungen versetzungswirksam.

Im Jahrgang EF ist ggf. eine nicht gemahnte 5 nicht versetzungswirksam (bzw. nicht versetzungsverhindernd).
Wenn die 5 schon zum Halbjahr auf dem Zeugnis stand, ist der Schüler informiert - die braucht dann nicht mehr gemahnt werden.