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Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 09:20
von burmeister
Hallo zusammen,
eine Schule stört sich an den kleinen Kopfzeilen bei A3-Zeugnissen auf den Seiten 2 und 3 ("Seite 2 des Abschlusszeugnisses von.../Seite 3 des Abschlusszeugnisses von..."). Müssen die Felder sichtbar sein, weil es da rechtliche Vorgaben gibt (Kopierschutz)? Oder kann ich das bedenkenlos löschen bzw. unsichtbar machen?
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 10:29
von GE Schwerte
burmeister hat geschrieben: Mittwoch 1. März 2023, 09:20 eine Schule stört sich an den kleinen Kopfzeilen
Sie dürfen tun, was sie wollen (Schulgesetz §59.2.1: "Der Schulleiter leitet die Schule").
Auch die Zeugnisse in Sütterlin mit dem Federkiel auf Pergament schreiben.
Aber dann sind die Zeugnisse halt nicht mehr BASS-konform.
Ob sich ein Schulleiter an die Vorschriften hält, ist seine Sache. Der ist volljährig und muss es dann ggf. ausbaden.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 10:47
von burmeister
Danke für die Antwort. Ich werde es der Schule per Schriftrolle und Postreiter ausrichten.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 11:35
von Raffenberg
Hallo Haloger,
die Seitenangaben auf dem Zeugnis sind nicht nötig. Mich hat tatsächlich gewundert, das dort welche drauf sind.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 12:14
von GE Schwerte
Raffenberg hat geschrieben: Mittwoch 1. März 2023, 11:35Mich hat tatsächlich gewundert, das dort welche drauf sind.
Ich habe dann gerade nochmal in der aktuellen BASS nachgeschaut (*):
Für die S1-Zeugnisse stehen dort keine Seitenzahlen in der APO-S1
Für die S2-Zeugnisse stehen dort Seitenzahlen in der APO-GOSt.
(
*) Da folge ich dem Hinweis meines alten Jura-Profs aus den 90er Jahren,
der - wenn ein Kandidat ins Schwimmen geriet - gerne weiterhalf mit dem Hinweis:
"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung häufig ungemein."
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 12:48
von burmeister
Okay.
Danke für die Ergänzungen. Dann gebe ich das jetzt als gültige Info weiter.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Mittwoch 1. März 2023, 14:20
von Raffenberg
@GE Schwerte,
danke fürs nachschauen. Ich hatte nur in die APO-SI geschaut und das GE-Abschlusszeugnis mit den GY-Abschlusszeugnissen verglichen. Wer ahnt denn auch, dass in der APO-SI etwas anderes steht, als in der APO-GOSt. Nun ja: eigentlich (leider) auch nicht überraschend.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Montag 13. März 2023, 10:18
von Beisenherz
Die Seitenzählung macht allerdings insofern Sinn, falls jemand mal das gefaltete A3-Zeugnis seitenweise auf A4 kopiert.
Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?
Verfasst: Montag 13. März 2023, 11:28
von Raffenberg
Hallo,
für solche einen Fall steht in der APO-SI: Anstelle eines Zeugnisses mit Vorderseite und Rückseite können zwei Zeugnisblätter verwendet werden, sofern durch eine Siegelung die Einheit des Zeugnisses sichergestellt wird. Eine Seitenzahl hilft sicherlichbei der Orientierung.