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Re: Lehrbefähigungen eintragen

Verfasst: Dienstag 15. November 2022, 14:47
von Raffenberg
Wir haben identliche Fälle im Kollegium. Ich habe diese so in Schild hinterlegt. Bei der Statistikprüfung wurde das nie als Fehler bemängelt. Ich kenne auch kein Dokument, welches hier eine tiefergehende Erläuterung gibt. Die Angaben sind ja im Kern nur für die Statistik. In meinem Empfinden bildet die Eingabe den Status Quo realistischer ab. Ich muss allerdings gestehen, dass ich mir zu dem Thema noch nie tiefergehende Gedanken gemacht habe.

Re: Lehrbefähigungen eintragen

Verfasst: Dienstag 15. November 2022, 17:53
von jflothow
Die Statistik lässt hier noch ganz andere Dinge ohne Meldung durchgehen. Auch solche, die nicht stimmen können.
(Sonst hätte ich schon viel früher gesehen, dass in unserer Datenbank einiges nicht so ganz richtig eingetragen ist und daraus ergab sich u.a. nun ja auch die Eingangsfrage.)
Spontan würde ich die zweite Version auch eher als nicht korrekt ansehen, denn in meinen Fällen gibt es nur ein Lehramt (für Sek1 und Sek2). Sie hat aber den Vorteil, dass hier ein wesentliches Detail (nämlich Zertifikatskurs gilt nur für die Sek1) korrekt abgebildet wird. Letzteres wäre ja sonst nicht mehr erkennbar.
Ist es also egal? Oder wo könnte man nachfragen?

Re: Lehrbefähigungen eintragen

Verfasst: Freitag 18. November 2022, 15:40
von GE Schwerte
jflothow hat geschrieben: Dienstag 15. November 2022, 17:53 dass hier ein wesentliches Detail (nämlich Zertifikatskurs gilt nur für die Sek1) korrekt abgebildet wird.
Ketzerische Fragen: Wer will das wissen? Und was nützt Ihnen die Information?

Ich kenne Schulen, da unterrichten die Kollegen auch was sie können,
obwohl sie dafür weder Staatsexamen noch Zertifikatskurs haben.

Beispiel: Die französische Kollegin hat Fakultas für Englisch und Spanisch (d.h. sie hat bewiesen, dass sie Sprachen unterrichten kann).
Sie unterrichtet aber nun auch (als Muttersprachlerin) Französisch.
Wo ist das Problem?

Re: Lehrbefähigungen eintragen

Verfasst: Freitag 18. November 2022, 16:18
von JensSpeh
Wer in der Oberstufe was unterrichten darf.
Sonst fliegt einem das um die Ohren, wenn man jemanden in der Q1 oder Q2 einsetzt, der das zwar kann, aber nicht die Fakultas dafür hat. Ein Klagegrund, wenn ein Abiturient der Meinung ist, deswegen das Abitur vergeigt zu haben. So eine Auskunft unserer SekII-Leiterin.

Re: Lehrbefähigungen eintragen

Verfasst: Freitag 18. November 2022, 19:14
von D.Jakel
Aus diesem Grund muss die Unterrichts- und Prüfungserlaubnis für Lehrkräfte mit Zertifikatskurs in der Q-Phase bzw. im Abitur von der Dienstbehörde stets extra genehmigt werden, z.B. bei Informatik, Bili-Sachfach,... Kolleginnen mit Mathe-Zertifikat dürfen dann auch nicht in der Kommission das Protokoll schreiben. Immer wieder spannend bei der Planung der mündlichen Prüfungen :roll: .