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Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Dienstag 13. September 2022, 11:44
von promenadenschule
Hallo zusammen,

ich hatte dieses Thema hier schon desöfteren aufgerufen, scheinbar führte dies immer zu Endlosdiskussionen... ;)
Ich bin für uns jetzt seit Jahren dabei geblieben, dass die Schulbesuchsjahre für die 3-jährige Schuleingangsphase immer nur mit 2 Schulbesuchsjahren zu berechnen ist.
Nun habe ich aber wieder unterschiedliche Berechnungen entdeckt, die sich auch nach Neuberechnung der Schulbesuchsjahre nicht regulieren.
Die meisten SuS mit Einschulungsjahr 2020 und E3 zeigen 2 Schulbesuchsjahre an. Einige mit dem gleichen Einschulungsjahr und ebenso E3 haben 3 Schulbesuchsjahre. Woran kann dies liegen ?

Viele Grüße aus Jülich

J. Hennes

Re: Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Dienstag 13. September 2022, 12:34
von JensSpeh
Der Knackpunkt könnte, wie bei uns an der Gesamtschule auf dem Reiter Individualdaten II liegen.
Ich kann jetzt nicht sagen, wie sich das an der GS darstellt, wir müssen dort im Bereich Grundschulbesuch im Feld EP-Jahre eine Eintragung vornehmen. 2 Jahre, 3 Jahre (wenn Schuljahr 1 oder 2 wiederholt wird, oder der Schüler 3 Jahre in der EP verbracht hat) oder, sehr selten, 1 Jahr.
Gibt es bei ihnen eine analoge Eintragungsmöglichkeit?

Re: Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 09:41
von Pfotenhauer
Hallo.

Anzahl der EP-Jahre bitte eine 3 eintragen.

Re: Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 10:00
von promenadenschule
Aber angerechnet auf die Schulpflicht werden doch nur 2 Jahre.... :roll:

Re: Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 10:34
von Pfotenhauer
Hallo.

Ja. Genau.

Re: Schulbesuchsjahre ...mal wieder...

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 11:24
von JensSpeh
Das soll diese Eintragung nämlich bewirken.
Beispiel:
Einschulung 1.08.2010
EP Jahre: 3
Führt am 31.07.2020 dazu, dass der Schüler dann nur 9 angerechnete Schulbesuchsjahre hat und nicht 10. Das ist also für die Berechnung, wann die Schulpflicht erfüllt ist, relevant.