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Schwerstbehinderung

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 00:09
von HolladDieWaldfee
Liebes Forum,

wir haben einen Schüler mit einer Schwerstbehinderung, der allerdings keinen Förderschwerpunkt hat:
Unbenannt.PNG
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Bei aktivierter "intensivpädagogischer Förderung bei Schwerstbehinderung (Sp.442)" muss das Feld "Förderschwerpunkt (Sp.441)" gleichzeitig besetzt sein.

Liegt eine "intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung (Sp.442)" vor, dann müssen die Felder "Teilklassenmerkmal TKM (Sp.413)", "Jahrgang TK (Sp.440)" und "Förderschwerpunkt (Sp.441)" gleichzeitig besetzt sein.

Unzulässige Kombination: "Jahrgang TK (Sp.440)", "Förderschwerpunkt (Sp.441)" und "intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung (Sp.442)". Zulässige Kombinationen siehe "weitere Erläuterungen".

Daher erhalte ich die oben genannten Fehlermeldungen. Was kann ich tun?

Viele Grüße
B. Reichelt

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 07:14
von Jochen Torspecken
Wenn eine Schwerstbehinderung vorliegt, müssen Sie einen Förderschwerpunkt eintragen. Wenn keinerlei Behinderung vorliegtm entfernen Sie den Haken.

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 17:45
von HolladDieWaldfee
Lieber Herr Torspecken,

vielen Dank für die Rückmeldung. Es liegt ganz sicher eine Schwerstbehinderung mit einem bestimmten Grad vor aber außdrücklich kein Förderschwerpunkt!
Was kann ich tun?

Viele Grüße und vielen Dank
Benny Reichelt

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 19:05
von Raffenberg
Hallo Herr Reichelt,
ganz einfach: Wenn es ein H-Fehler ist, tragen Sie entweder einen Förderschwerpunkt ein, oder nehmen die Schwerstbehinderung raus ;-)

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Freitag 11. September 2026, 13:02
von Sascha Müller
Hallo zusammen,

wir haben auch einen Schüler, der einen Behindertenausweis hat mit dem Eintrag "Schwerbehindert". Allerdings wird er bei uns Zielgleich unterrichtet. Die Statistik verlangt aber einen Förderschwerpunkt.
Wir stehen jetzt vor dem Problem, wie wir den Fall behandeln sollen.

Darüberhinaus ist der Begriff Schwerstbehindert auch irreführend, da es ihn aus juristischer Perspektive nicht gibt.

VG
Sascha Müller

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Freitag 11. September 2026, 13:48
von 011marTusch
Hmmm...
Als Beamter frage ich mich immer zunächst: "Bin ich zuständig"????? :roll:

In der Überschrift lese ich "Sonderpädagogische Förderung". Wenn dieses Merkmal nicht zutrifft, soll da auch nichts ausgefüllt werden.

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Freitag 11. September 2026, 15:43
von IT.NRW Methodik
In der ASD ist der Eintrag vorgesehen für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf eine intensivpädagogische Förderung aufgrund einer Schwerbehinderung haben. Wenn also "nur" eine Schwerbehinderung aber ohne sonderpädagogische Förderung vorliegt müssten also beide Merkmale leer bleiben.