Hallo,
ich erhalte den Fehler:
Schulbesuch/Vor der Aufnahme besuchte Schule/Einrichtung: Bitte überprüfen
Sie die Kombination von „allgemeine Herkunft des Schülers“ und „Versetzung“.
Es handelt sich zumindest um eine ungewöhnliche Kombination. C70
Kann ich diese Meldung irgendwie vermeiden?
Viele Grüße und vielen Dank
Benny
C70 Schulbesuchfehler
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Re: C70 Schulbesuchfehler
Bitte löschen Sie das Kürzel unter "Schulform". Wählen Sie dann unter allg. Herkunft des Schülers "Ausländische Schüler, die seit den letzten amtl. Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind".
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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Re: C70 Schulbesuchfehler
Lieber Herr Raffenberg,
vielen Dank. Das erscheint (im Nachhinein) logisch.
Viele Grüße und vielen Dank für die schnelle Hilfe.
B. Reichelt
vielen Dank. Das erscheint (im Nachhinein) logisch.
Viele Grüße und vielen Dank für die schnelle Hilfe.
B. Reichelt
Re: C70 Schulbesuchfehler
Guten Tag, hierzu habe ich noch eine Frage: Wenn der Schüler kurz vor der Versetzung aus dem Ausland zugezogen ist, hat er eine Grundschule als Herkunftsschule, ist aber nicht versetzt worden. Ist damit die "ungewöhnliche Kombination" gemeint oder muss dann auch der "Schulbesuch" leer gelassen werden?
mfG, D.Jakel
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Re: C70 Schulbesuchfehler
Hallo,
ein Schüler der kurz vor der Versetzung zur weiterführenden Schule in Jahrgang 4 gekommen ist, läuft dann nicht mehr als: "aus dem Ausland zugezogen", sondern als Schüler dieser Grundschule, in die er gekommen ist, mit der Herkunft "Grundschule" und der Versetzung: Höhere Jahrgangsstufe durch Versetzung...... . Da er aber ja gar nicht im Bildungsgang der Grundschule ist, da er ja als "Flüchtlingsschüler" in der Erstförderung ist, kann er zwangsläufig auch nicht sitzen bleiben. Er würde den Vermerk "Versetzung" bekommen (auch wenn es rein schulrechtlich keine Versetzung ist) und muss sogar eine Übergangsempfehlung erhalten (auch wenn die natürlich nicht ausgegeben wurde).
Kommt eine nicht deutsche Schülerin (bzw. Schüler) zum neuen Schuljahr erstmals an eine deutsche Schule, dann muss beim Namen der Schule der Eintrag: 999000 - "Schule aus dem Ausland" gewählt werden, bei Herkunft "Ausländische Schüler, die seit den letzten amtl. Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind" (so wie es Herr Raffenberg schon schrieb) und bei Versetzung "Schüler/ -innen die aus dem Ausland zugezogen sind", dann bedarf es auch keinen Eintrag bei der Übergangsempfehlung für SchülerInnen in Jahrgang 5!
ein Schüler der kurz vor der Versetzung zur weiterführenden Schule in Jahrgang 4 gekommen ist, läuft dann nicht mehr als: "aus dem Ausland zugezogen", sondern als Schüler dieser Grundschule, in die er gekommen ist, mit der Herkunft "Grundschule" und der Versetzung: Höhere Jahrgangsstufe durch Versetzung...... . Da er aber ja gar nicht im Bildungsgang der Grundschule ist, da er ja als "Flüchtlingsschüler" in der Erstförderung ist, kann er zwangsläufig auch nicht sitzen bleiben. Er würde den Vermerk "Versetzung" bekommen (auch wenn es rein schulrechtlich keine Versetzung ist) und muss sogar eine Übergangsempfehlung erhalten (auch wenn die natürlich nicht ausgegeben wurde).
Kommt eine nicht deutsche Schülerin (bzw. Schüler) zum neuen Schuljahr erstmals an eine deutsche Schule, dann muss beim Namen der Schule der Eintrag: 999000 - "Schule aus dem Ausland" gewählt werden, bei Herkunft "Ausländische Schüler, die seit den letzten amtl. Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind" (so wie es Herr Raffenberg schon schrieb) und bei Versetzung "Schüler/ -innen die aus dem Ausland zugezogen sind", dann bedarf es auch keinen Eintrag bei der Übergangsempfehlung für SchülerInnen in Jahrgang 5!
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke