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Unterricht von Referendaren NACH dem Examen

Verfasst: Donnerstag 1. September 2022, 17:37
von tobias.kemper
Guten Tag,

zu Referendaren sagt die Eintragshilfe:

"Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt bei der Ausbildung in Vollzeit während des ersten und des letzten Vierteljahres (Einstellungstermine 01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt."

Nun ist in dieser Woche eine Referendarin an unsere Schule versetzt worden, die sich im letzten Ausbildungsquartal befindet, im August aber ihr Examen abgelegt hat und im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungsordnung jetzt (auch) mit selbständigem Unterricht eingesetzt wird.

Wie wird das in der Statistik abgebildet? Gilt dann hier eine PFlichtstundenzahl, die sich aus der OVP ergibt? Das sind laut § 8 insgesamt 15 Wochenstunden, die noch als Ausbildung zählen, außerdem laut § 11 bis zu 6 weitere Stunden mit Zustimmung. Trage ich dann 21 Stunden als Pflicht ein? Oder 15? Oder 6? Und welche Schlüssel ergeben sich für auftretende Differenzen?

Viele Grüße

Tobias Kemper

Re: Unterricht von Referendaren NACH dem Examen

Verfasst: Donnerstag 1. September 2022, 18:00
von Engelke
Hallo,

sie geben in Ihrem Fall 6 Stunden an und tragen diese 6 Stunden dann unten bei Mehrleistung und dem Grund 110 ein. Es wird einen "gelben" Fehler geben und diesen kommentieren Sie dann im Kommentarfenster (unter Bearbeiten).

Re: Unterricht von Referendaren NACH dem Examen

Verfasst: Donnerstag 1. September 2022, 18:07
von tobias.kemper
Danke für die rasche Antwort!

Tobias Kemper