Unterricht von Referendaren NACH dem Examen
Verfasst: Donnerstag 1. September 2022, 17:37
Guten Tag,
zu Referendaren sagt die Eintragshilfe:
"Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt bei der Ausbildung in Vollzeit während des ersten und des letzten Vierteljahres (Einstellungstermine 01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt."
Nun ist in dieser Woche eine Referendarin an unsere Schule versetzt worden, die sich im letzten Ausbildungsquartal befindet, im August aber ihr Examen abgelegt hat und im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungsordnung jetzt (auch) mit selbständigem Unterricht eingesetzt wird.
Wie wird das in der Statistik abgebildet? Gilt dann hier eine PFlichtstundenzahl, die sich aus der OVP ergibt? Das sind laut § 8 insgesamt 15 Wochenstunden, die noch als Ausbildung zählen, außerdem laut § 11 bis zu 6 weitere Stunden mit Zustimmung. Trage ich dann 21 Stunden als Pflicht ein? Oder 15? Oder 6? Und welche Schlüssel ergeben sich für auftretende Differenzen?
Viele Grüße
Tobias Kemper
zu Referendaren sagt die Eintragshilfe:
"Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt bei der Ausbildung in Vollzeit während des ersten und des letzten Vierteljahres (Einstellungstermine 01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt."
Nun ist in dieser Woche eine Referendarin an unsere Schule versetzt worden, die sich im letzten Ausbildungsquartal befindet, im August aber ihr Examen abgelegt hat und im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungsordnung jetzt (auch) mit selbständigem Unterricht eingesetzt wird.
Wie wird das in der Statistik abgebildet? Gilt dann hier eine PFlichtstundenzahl, die sich aus der OVP ergibt? Das sind laut § 8 insgesamt 15 Wochenstunden, die noch als Ausbildung zählen, außerdem laut § 11 bis zu 6 weitere Stunden mit Zustimmung. Trage ich dann 21 Stunden als Pflicht ein? Oder 15? Oder 6? Und welche Schlüssel ergeben sich für auftretende Differenzen?
Viele Grüße
Tobias Kemper