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Schwerstbehinderung

Verfasst: Donnerstag 28. März 2019, 12:13
von A.Löser
Guten Tag !

Nach welchen Kriterien ist ein Kind in Schild schwerstbehindert ?
Wann wird das Häkchen gesetzt bei Individualdaten II ?

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Donnerstag 28. März 2019, 13:04
von GE Schwerte
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie an einer Hauptschule einen Schwerstbehinderten haben.
I.d.R. ist das ein Schwerbehinderter.

Die Regeln für Schwerstbehinderung finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerstbehinderung

Wir hatten vor 2 Jahren mal den Haken für einen Schüler im Rollstuhl mit permanentem
Bedarf eines Helfers gesetzt und wurden ermahnt, dieser Fall sein "nur" schwerbehindert, nicht schwerstbehindert.

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Montag 1. April 2019, 08:53
von AG-MS
Hallo!

Schwerstbehinderung ≠ Schwerbehinderung!

Das ist leider noch eine alte Beweichnung in Schild.
Mit dem Begriff der Schwerbehinderung nach dem SGB hat das nichts zu tun. Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis bzw. ein d.d. Versorgungsamt festgestellter GdB ist damit nicht gemeint.

Gemeint ist der "intensivpädagogische Unterstützungsbedarf" nach §15 AOSF. Bis vor einigen Jahren hieß das "schwerstbehindert".
Dabei handelt es sich allein um ein ressourcensteuerndes Datum, das sich auf die Schüler-Lehrer-Relation bezieht (-> Anlagen zur aktuellen Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz: https://bass.schul-welt.de/6218.htm ).
Um in Schild (und auch ASDPC) dort einen Haken setzen zu können muss ein d.d. Schulaufsicht festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegen (= AOSF) und in dem Bescheid muss der intensivpädagogische Unterstützungsbedarf ausdrücklich bescheinigt werden.

Vielleicht kann die Bezeichnung in Schild in einem der nächsten Updates angepasst werden?

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Montag 1. April 2019, 12:27
von Pfotenhauer
Hallo.

In der KLD in ASDPC32 (und dafür wird das benötigt) steht aber auch noch "Schwerstbehinderung"!

Wir können da aber mal nachfragen...

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Samstag 28. September 2019, 20:20
von moosix
Das ist leider noch eine alte Beweichnung in Schild.
Mit dem Begriff der Schwerbehinderung nach dem SGB hat das nichts zu tun. Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis bzw. ein d.d. Versorgungsamt festgestellter GdB ist damit nicht gemeint.

Re: Schwerstbehinderung

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 15:03
von Gronewald
Hallo Zusammen,
wir setzen das Häkchen, wenn der Antrag auf AO-SF §15 (Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung) anerkannt wurde.
Beste Grüße,
Dirk Flügel