Seite 1 von 1

Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 21:11
von Willnat
Sehr geehrte Kolleg:innen,

zum angegeben Absatz (Bei einem Wechsel von dem Gymnasium … wird auf dem Überweisungszeugnis vermerkt, zum Besuch welcher Jahrgangsstufe und welcher Schulform und gegebenenfalls welchen Bildungsgangs die Schülerin oder der Schüler berechtigt ist.) habe ich eine Frage. Wenn ein Schüler versetzt wird, schreiben wir: "... wird in die Jahrgangsstufe ... versetzt." Was ist zu schreiben, wenn der Schüler nicht versetzt wurde: Bezieht sich die Angabe dann auf die andere Schulform, sodass wir auf dem Gym dann prüfen müssen, in welche Jgst. er dann dort gehen darf, oder (falls es sich auf die eigene SF bezieht) schreibt man: ... darf die Jgst. erneut besuchen (nicht ernst gemeint, aber eine gute Formulierung würde mir in diesem Fall nicht einfallen)?

Die Zeugnis-Formulare schreiben hier nach Bestätigung der Abfrage, ob der Versetzungsvermerk mitaufgenommen werden soll, leider die neue Klasse hin (was wegen der Überweisung keinen Sinn macht).

Lassen sich die Zeugnisformulare hinsichtlich APO SI §7(7) anpassen?

Beste Grüße

Re: Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Mittwoch 20. Juli 2022, 16:51
von Pfotenhauer
Hallo.

Ein Überweisungzeugnis wird ja nur bei einem unterjährigen Wechsel ausgestellt.
Bei einem Wechsel in den Sommerferien kann m.E. einfach das "normale" Zeugnis ausgestellt werden.

Re: Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Mittwoch 20. Juli 2022, 21:20
von Willnat
Hallo Herr Pfotenhauer, ich hatte §7(7) immer anders verstanden: Bei einem Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I wird ein Überweisungszeugnis ausgestellt, auf dem erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken sind.
Darf ich fragen, woher Sie Ihre Info über die Unterjährigkeit beziehen?
Beste Grüße

Re: Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Mittwoch 20. Juli 2022, 23:20
von Uli Dierkes
Willnat hat geschrieben: Mittwoch 20. Juli 2022, 21:20 Bei einem Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I wird ein Überweisungszeugnis ausgestellt
So lese/sehe ich das auch.
Wobei die aufnehmende Schule (ggf. eine Empfehlung der abgebenden Schule bedenkend) zumindest bei einem Schulformwechsel autonom entscheidet, in welchen Jahrgang sie den Neuschüler einfädelt.

Re: Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Mittwoch 20. Juli 2022, 23:38
von D.Jakel
Guten Tag, Matthias und Herr Pfotenhauer,
ich würde Herrn Pfotenhauer diesbezüglich auch nicht zustimmen. Ich lese die Paragraphen zumindest für das Gymnasium so, dass in Klasse 9 (G8, zumindest nach 9 Schulbesuchsjahren) das Abgangszeugnis oder ein Abschlusszeugnis ausgestellt wird, wenn der dem HS-Abschluss gleichgestellte Abschluss erreicht wurde. Da steht auch der GER drauf.
Das Überweisungszeugnis gibt es immer nur bis Klasse 8 bei Schulwechseln, egal wann dieser erfolgt. Interessanterweise enthält die zugehörige Zeugnis-Vorlage auch keine Hinweise zum GER. Sie ist auch nur einseitig, sehr viel Text kann da nicht vorgesehen sein.
Ich schreibe in die Bemerkungen dann auch nur die Zielschule ( ...geht über auf...) und ggf. am Ende des Schuljahres den Versetzungsvermerk (versetzt/nicht versetzt), bezogen auf das Gymnasium.
Das Zeugnis wird dann auch erst ausgestellt, wenn die Aufnahme an der anderen Schule bestätigt ist. Insofern sind Berechtigungen usw. hier nicht nötig, die gibt es da noch nicht. Bei Schulformabstieg kann die neue Schule dann wohl selbst entscheiden, ob der Versetzungsvermerk des Gymnasiums noch Anwendung findet.

Re: Bemerkung gemäß APO SI §7 Abs. 7 (Gym)

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2022, 02:43
von Willnat
Danke an Herrn Dierkes und Daniel fürs Mitdenken.
Beste Grüße