Seite 1 von 1

Versetzungsvermerke

Verfasst: Montag 20. Juni 2022, 14:57
von Klapet
Wie ist mit den Versetzungsvermerken bei Schülern umzugehen, die erst kurz in Deutschland sind und entsprechend in einigen Fächern noch NT oder NB eingetragen haben?
Z.T. nehmen sie im nächsten Schuljahr am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil, z.T. wiederholen sie. Ist hier ein individueller Vermerk sinnvoll (NN nimmt im nächsten Schuljahr am Unterricht der Klasse X teil)? Dennoch muss ja im Feld "Versetzungsvermerk" etwas eingestellt werden, damit die Schüler im nächsten Schuljahr im richtigen Jahrgang landen, was wiederum relevant für die Statistik sein dürfte...

Re: Versetzungsvermerke

Verfasst: Montag 20. Juni 2022, 15:13
von GE Schwerte
Auch Schüler, die nicht rechtlich "versetzt" werden, bekommen in Schild im "Akt. Abschnitt ein "versetzt"
und eine passende Folgeklasse eingetragen, wenn sie im nächsten Jahr in einem höheren Jahrgang die
Schule besuchen.

Das gilt z.B. für den "versetzungsanalogen Übergang" von 5 bis 9 in Gesamtschulen, aber auch
für den Übergang von Q1 nach Q2 in der gymnasialen Oberstufe.
Irgendwie muss man Schild ja mitteilen, dass der Schüler im neuen Jahr im neuen Jahrgang ist.

Ihrer neuzugezogenen Schüler ohne Bewertung bekommen also ein "versetzt" oder eine "freiw. Wiederholung" in Schild eingetragen.
Zur Klärung der Situation und zur späteren Dokumentation dürfen Sie natürlich immer Vermerke eintragen.