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Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht

Verfasst: Freitag 17. Juni 2022, 11:00
von RSyrig
Hallo zusammen,

bei uns stellt sich gerade die Frage, ob man bei SchülerInnen, die die Schule verlassen und noch nicht die Schulpflicht erfüllt haben, einen Vermerk über die weiterführende Schule mit auf das Zeugnis nehmen muss.

Vielen Dank
R. Syrig

Re: Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht

Verfasst: Freitag 17. Juni 2022, 11:11
von JensSpeh
Eigentlich müssten solche Schüler sich doch erst abmelden können, wenn sie die Anmeldung einer anderen Schule vorlegen können. Und dann erhält die aufnehmende Schule ein Überweisungszeugnis, auf dem die noch nicht erfüllte Schulpflicht vermerkt ist.

Re: Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht

Verfasst: Freitag 17. Juni 2022, 14:37
von GE Schwerte
a) Als abgebende Schule sind Sie für die Schulpflichtüberwachung verantwortlich.
Solange, bis sie eine Aufnahmebestätigung einer anderen Schule erhalten.

b) Der Schüler kann sich ja in den Sommerferien noch umentscheiden, was seine zukünftige Schule betrifft...

Fazit: Sie müssen die aufnehmende Schule nicht aus Zeugnis schreiben, müssen aber die Schulpflicht weiter überwachen.