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Datenschutz: SuS-Namensübermittlung an Schulträger?

Verfasst: Freitag 10. Juni 2022, 09:32
von GE Schwerte
Guten Tag,

ich hätte gerne mal eine Meinung der anderen fachkundigen Forenteilnehmer zu
folgender Situation:

Hier schlägt eine Mail auf mit folgenden Inhalt:
"Bitte mailen Sie eine Excel-Tabelle mit allen Namen der Abiturienten
und 10er Abschluss-Schüler an die Stadt, damit der Bürgermeister Gratulationsbriefe
schreiben kann."

Ich habe datenschutzrechtliche Bedenken:
a) ungeschützte Excel-Tabelle mailen :-(
b) Schulgesetzt §120 Abs. 7 genehmigt Übermittlung für gesetzliche Aufgaben.
Wo ist das Gesetz für Bürgermeisterglückwunschschreiben?

Ist sehe ggf. auch einen meldepflichtigen Verstoß gegen die DSGVO...

Re: Datenschutz: SuS-Namensübermittlung an Schulträger?

Verfasst: Freitag 10. Juni 2022, 18:39
von Uli Dierkes
Das ist vermutlich genau so Aufgabe der kommunalen Exekutive wie Gratulation des Bürgermeisters für 90- oder 100-jährige Bürger - wahrscheinlich sogar ohne konkreten Gesetzesparagraphen.
Gönn es doch den Absolventen!

Re: Datenschutz: SuS-Namensübermittlung an Schulträger?

Verfasst: Freitag 10. Juni 2022, 20:43
von 011marTusch
Hallo,

das sehe ich ebenso. Da gibt es doch sicher einen schulischen Datenschutzbeauftragten. Möglicherweise traut sich auch der Städtische über die Vorstellungen seines Chefs nachzudenken.

Workaround:
Die Stadt stellt den Schulen einen vorbereiteten Brief ohne Adressen zur Verfügung. Die Schulen generieren daraus eine Serienbriefdatei (z.B.PDF) und übermitteln diese an die städt. Hausdruckerei (das geht sicher auch per Upload). So kann die Stadt die Briefe drucken, kuvertieren und frankieren.

Das da jemand die Adressen abschreibt, ist eher unwahrscheinlich ;)

Kurz vor meinem Ausscheiden sollte in Wuppertal die ganze Verwaltung incl. Schulen verpflichtet werden, Massendrucke nur noch über die nagelneue Druckerstrasse zu schieben. OK, Alle waren im gleichen Netzwerk.