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Namensänderung bei Lehrerdaten
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 11:37
von CSG Kreuztal
Liebe SchiLD-Gemeinde,
ich habe eine Namensänderung bei einer Kollegin einzutragen und vermute, dass dadurch ihr alter Name komplett aus SchILD verschwindet. Dann dürfte ich z.B. für das Drucken von Zeugnis-Zweitschriften nicht das Formular verwenden, das den Namen des KL angibt. Ist das so?
Re: Namensänderung bei Lehrerdaten
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 12:17
von GE Schwerte
Doch, der Name ist ja geändert.
Es gilt nun - auch auf Zeugnissen - der neue Name.
Den ehemaligen Bundeskanzler kennen ja auch nur die wenigsten als Herbert Ernst Karl Frahm.
Re: Namensänderung bei Lehrerdaten
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 12:23
von D.Jakel
Guten Tag, "Zeugniszweitschriften" sind mittlerweile kein Duplikat des Originals mehr, sondern werden als echtes Ersatzdokument ausgestellt und enthalten nicht mehr die Originalunterschrift, sondern nur noch die Unterschrift des (aktuellen) Schulleiters. Hierzu gab es vor zwei Jahren einen entsprechenden Erlass: BASS 12-65 Nr. 6, Abschn. 6.1 (2).
Insofern kann auch die Namensänderung vollzogen werden, es muss nicht der ursprüngliche Name dort stehen.
Re: Namensänderung bei Lehrerdaten
Verfasst: Mittwoch 11. Mai 2022, 16:17
von CSG Kreuztal
Danke!