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Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Donnerstag 5. Mai 2022, 14:06
von sva 2010
Hallo,
wie benutzt man richtig das neue Feld?
Wie lange gilt ein Schüler als "neu zugewandert": bis zum Ende der Erstförderung oder Anschlussförderung?
Soll der "Haken" in dem Feld nach dem Ende der Förderung entfernt werden?
Vielen Dank
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Donnerstag 5. Mai 2022, 14:47
von GE Schwerte
Evtl. hilft dies aus der Abfrage der neu zugewanderten Schüler?
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"Definition "neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler" entsprechend RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2016 (BASS 13-63):
"1.1 Neu zugewandert im Sinne dieses Erlasses sind Schülerinnen und Schüler,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen,
oder
- die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können."
"2.2.5 Die Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in einer Sprachfördergruppe orientiert sich am individuellen Lernfortschritt. Die Teilnahme an der Sprachfördergruppe soll bei gleichzeitig wachsendem Anteil der Teilnahme an anderen Unterrichtsfächern möglichst schrittweise verringert werden. Über die Verweildauer entscheidet die Klassenkonferenz unter Hinzuziehung der Lehrkräfte, die die individuelle Deutschförderung durchführen. Sie soll in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten."
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Freitag 6. Mai 2022, 09:54
von Pfotenhauer
Hallo.
Setzen Sie den Haken bei "geflüchteten Mensch aus der Ukraine".
Sollte mal eine Abfrage des Schulträgers kommen, so können Sie diese schnell und bequem finden.
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Montag 9. Mai 2022, 10:46
von GE Schwerte
Pfotenhauer hat geschrieben: Freitag 6. Mai 2022, 09:54 Setzen Sie den Haken bei "geflüchteten Mensch aus der Ukraine".
Auf welcher Seite ist denn dieses Feld mit Haken?
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Montag 9. Mai 2022, 11:26
von Falko Müller
Es ist bei Individualdaten II im Bereich des Migrationshintergrunds. Allerdings erst beim neuesten Update. In SchildZentral gibt es das Feld bei uns noch nicht.
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 10:40
von GE Schwerte
Falko Müller hat geschrieben: Montag 9. Mai 2022, 11:26Es ist bei Individualdaten II im Bereich des Migrationshintergrunds. Allerdings erst beim neuesten Update.
Zu Schild-Zentral kann ich nichts sagen.
Im "normalen" Schild ist der Haken in der letzten Version (2.0.27.8) nicht enthalten.
Die letzten Beta ist noch älter (2.0.27.7) - gibt es da inoffiziell eine neue?
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 10:52
von Wolfgang Ley
In der Version 2.0.27.8 vom 17.3.22 ist die Möglichkeit zum Anhaken vorhanden:

- Zuwanderung.JPG (41.34 KiB) 1962 mal betrachtet
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 11:03
von GE Schwerte
"Neu zugewandert" kenn ich schon seit einiger Zeit. Die Kreisverwaltung fragt das im Kreis Unna
für alle Städte des Kreises alle naselang ab.
Ich sprach über Ukraine-Flüchtlinge.
Siehe:
Pfotenhauer hat geschrieben: Freitag 6. Mai 2022, 09:54Setzen Sie den Haken bei "geflüchteter Mensch aus der Ukraine".
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 11:22
von Wolfgang Ley
Ich sprach über Ukraine-Flüchtlinge.
Sie haben Recht. Ich hatte nicht genau gelesen.
Re: Merkmal "neu zugewandert"
Verfasst: Dienstag 10. Mai 2022, 15:08
von Falko Müller
Ich glaube, wir haben aneinander vorbei geredet.
Der Haken "Neu zugewandert" ist seit dem letztem Update neu in Schild angelegt. Die Empfehlung ist, ihn bei Flüchtlingen aus der Ukraine zu setzen, damit man dann schnell auf diese Filtern kann, wenn es dazu abfragen gibt.
Ein Feld mit der Bezeichnung "geflüchteter Mensch aus der Ukraine" gibt es nicht.