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Mahnungsdatum im laufenden Schulhalbjahr.

Verfasst: Donnerstag 28. April 2022, 11:15
von Sascha Müller
Hallo in die Runde,

unsere Schule hat am 31.03. die Warnungen an die SuS versendet, deren Leistungen in einem Fach nicht ausreichend sind.
Den Druck der Briefe habe ich über den Gruppenprozess durchgeführt.
Laut Anleitung heisst es da, dass man nach dem Druck den Button "Fertigstellen" drücken soll.

Nach meinem Verständnis sollte dann das Mahnungsdatum, welches beim Reportdruck ausgewählt wird, in Schild bei dem betreffenden Schüler hinterlegt sein und das Feld hinter dem Mahnungshäkchen grün werden. Allerdings bleiben diese rot. Nur wenn ich das Mahnungsdatum manuell eingebe färben sich die Felder grün, so wie man es bei den Fächern sieht, die bereits im 1. Halbjahr eine nicht ausreichende Leistung auf dem Zeugniss hatten. Ist das so korrekt oder habe ich etwas übersehen?
Ich habe die Sorge, dass Schild die gewarnten Fächer nicht als (rechtzeitig) gewarnt anerkennt und bei der Versetzungsberechnung nicht berücksichtigt.
Bei der Verschickung von Nachwarnungen ist mir das aufgefallen, dass Schild die bereits gewarnten Fächer noch nicht als gewarnt erkennt und auch die bereits gewarnten Fächer (die ja immer noch rot hinterlegte Häkchen haben) nochmals auf den Brief setzt.
Vielleicht können Sie mir hier ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller

Re: Mahnungsdatum im laufenden Schulhalbjahr.

Verfasst: Donnerstag 28. April 2022, 11:28
von JensSpeh
Das klingt jetzt ein bisschen danach, dass der zweite Haken "nach der Ausgabe der Mahnungen..." nicht gesetzt worden ist.
Könnten sie das überprüfen?
Das Mahndatum ist bei der Entscheidung gemahnt oder nicht meines Wissens nicht relevant, sondern nur der Haken bei Mahnung. Also sind Fächer mit 5 nicht gemahnt, wo der Haken fehlt.

Re: Mahnungsdatum im laufenden Schulhalbjahr.

Verfasst: Donnerstag 28. April 2022, 13:53
von Raffenberg
Hallo Herr Müller,
das Warndatum wird nach dem Gruppenprozess nur dann gesetzt, wenn dort auch der Haken bei "Nach der Ausgabe der Mahnungen das aktuelle Datum ..." aktiviert ist. Wenn im Serienbrief ein Briefdatum erfragt wird, so ist dies nicht mit dem Mahndatum oder dem Setzen des Mahndatums verkettet. Hierfür ist lediglich das Häkchenfeld im Gruppenprozess verantwortlich.

In Schild gilt das Setzen des Hakens als gemahnt, unabhängig vom Datumseintrag. Dieser ist eher eine Erinnerungsstütze, dass die Briefe raus sind. Sofern Sie die Briefe in die Dokumentenablage drucken, existiert dort ja auch ein Nachweis mit Druckdatum.

Re: Mahnungsdatum im laufenden Schulhalbjahr.

Verfasst: Montag 2. Mai 2022, 10:43
von Sascha Müller
"Das klingt jetzt ein bisschen danach, dass der zweite Haken "nach der Ausgabe der Mahnungen..." nicht gesetzt worden ist.
Könnten sie das überprüfen?"
"das Warndatum wird nach dem Gruppenprozess nur dann gesetzt, wenn dort auch der Haken bei "Nach der Ausgabe der Mahnungen das aktuelle Datum ..." aktiviert ist. Wenn im Serienbrief ein Briefdatum erfragt wird, so ist dies nicht mit dem Mahndatum oder dem Setzen des Mahndatums verkettet. Hierfür ist lediglich das Häkchenfeld im Gruppenprozess verantwortlich."

Das wird es wahrscheinlich gewesen sein. Ich habe den Prozess nochmals durchgeführt, und nun sind alle Häkchen grün hinterlegt.

"In Schild gilt das Setzen des Hakens als gemahnt, unabhängig vom Datumseintrag."

Das beruhigt mich! Vielen Dank! :)

LG
Sascha Müller