Wiederanmeldung nach Rückkehr
Verfasst: Mittwoch 6. April 2022, 10:57
Guten Tag,
welches korrekte Vorgehen ist bei Rückkehr eines zuvor verzogenen Schülers anzuwenden?
Der Schüler hat den Status Abgänger bei Wegzug erhalten. In den Indv.-Daten I ist das erste Anmelde- sowie Aufnahmedatum eingepflegt.
Muss der Schüler reaktiviert werden und werden diese Daten dann überschrieben? Eine Neuanlage ist nicht korrekt, richtig?
Viele Grüße aus dem Sauerland!
welches korrekte Vorgehen ist bei Rückkehr eines zuvor verzogenen Schülers anzuwenden?
Der Schüler hat den Status Abgänger bei Wegzug erhalten. In den Indv.-Daten I ist das erste Anmelde- sowie Aufnahmedatum eingepflegt.
Muss der Schüler reaktiviert werden und werden diese Daten dann überschrieben? Eine Neuanlage ist nicht korrekt, richtig?
Viele Grüße aus dem Sauerland!