Beratungsstunden Sek 1
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Beratungsstunden Sek 1
Guten Tag!
In der BASS (12-21 Nr. 4 (unter Punkt 6)) werden Beratungsstunden für die Sek 1 angegeben.
Es wird dort auch eine Berechnung für die Anzahl der Beratungsstunden Sek 1 genannt (pro 200 Schüler eine Stunde, je nach Problemlage auch 1 Stunde pro 100 Schüler).
Sind diese Beratungsstunden Sek 1 (Statistikschlüssel 540) ein Teil der Anrechnungsstunden, die in den Schips-Daten für jede Schule angegeben werden, oder hat jede Schule unabhängig von der Höhe der Anrechnungsstunden ein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Beratungsstunden Sek1?
Über eine Antwort und rege Diskussion freut sich
Alexander Siebert
In der BASS (12-21 Nr. 4 (unter Punkt 6)) werden Beratungsstunden für die Sek 1 angegeben.
Es wird dort auch eine Berechnung für die Anzahl der Beratungsstunden Sek 1 genannt (pro 200 Schüler eine Stunde, je nach Problemlage auch 1 Stunde pro 100 Schüler).
Sind diese Beratungsstunden Sek 1 (Statistikschlüssel 540) ein Teil der Anrechnungsstunden, die in den Schips-Daten für jede Schule angegeben werden, oder hat jede Schule unabhängig von der Höhe der Anrechnungsstunden ein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Beratungsstunden Sek1?
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Alexander Siebert
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Manchmal will man die Antwort vielleicht ja auch lieber nicht hören!?
- Raffenberg
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Hallo Herr Siebert,
die Antwort steht in Punkt 6.3:
6.3 Die Gewährung von Anrechnungsstunden erfolgt gemäß § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1). Eine Erhöhung der Stellenzuweisung für die Schule ist damit nicht verbunden, da dieser Tatbestand bei der Berechnung der Grundstellen bereits berücksichtigt ist (Nummer 7.1.3 AVO-RL BASS 11-11 Nr. 1.1).
die Antwort steht in Punkt 6.3:
6.3 Die Gewährung von Anrechnungsstunden erfolgt gemäß § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1). Eine Erhöhung der Stellenzuweisung für die Schule ist damit nicht verbunden, da dieser Tatbestand bei der Berechnung der Grundstellen bereits berücksichtigt ist (Nummer 7.1.3 AVO-RL BASS 11-11 Nr. 1.1).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Beratungsstunden Sek 1
Hallo Herr Raffenberg,
vielen Dank für den Hinweis, der mich aber grübeln lässt: Wird der Begriff "Anrechnungsstunden" hier fälschlicherweise verwendet? Diese Stunden werden doch generell als "Lehrertopf" bezeichnet, über dessen Verteilung die Lehrerkonferenz befinden kann (z.B. über ein Punktesystem für Korrekturbelastung, Klassenleitung etc.).
Die Entlastungsstunden für die Oberstufen(laufbahn)beratung (Schlüsselzahl 550), die wir in der Statistik ausweisen, wird ja explizit nicht aus dem Topf dieser Anrechnungsstunden entnommen. Daher geht ja meine Frage in die Richtung, ob vergleichbare Stunden für die Unter- und Mittelstufe auch möglich sind.
Herzliche Grüße
Alexander Siebert
vielen Dank für den Hinweis, der mich aber grübeln lässt: Wird der Begriff "Anrechnungsstunden" hier fälschlicherweise verwendet? Diese Stunden werden doch generell als "Lehrertopf" bezeichnet, über dessen Verteilung die Lehrerkonferenz befinden kann (z.B. über ein Punktesystem für Korrekturbelastung, Klassenleitung etc.).
Die Entlastungsstunden für die Oberstufen(laufbahn)beratung (Schlüsselzahl 550), die wir in der Statistik ausweisen, wird ja explizit nicht aus dem Topf dieser Anrechnungsstunden entnommen. Daher geht ja meine Frage in die Richtung, ob vergleichbare Stunden für die Unter- und Mittelstufe auch möglich sind.
Herzliche Grüße
Alexander Siebert
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Richtig: Die Oberstufenberatung hat Schlüssel 550 und kommt nicht aus dem "Lehrertopf" (500).
Das gilt meiner Kenntnis nach ebenso für die Beratung S1, das ist Schlüssel 530.
Den 500er-Topf können Sie also anderweitig verteilen.
Das gilt meiner Kenntnis nach ebenso für die Beratung S1, das ist Schlüssel 530.
Den 500er-Topf können Sie also anderweitig verteilen.
- Raffenberg
- Beiträge: 2230
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Auch wenn es zwei Schlüssel gibt, muss das ja nicht bedeutet, dass die Stunden nicht aus dem gleichen Topf entnommen werden. Wahrscheinlich will IT-NRW nur Details wissen. Ich lese den Paragrafen so, dass man hier tatsächlich den "Lehrertopf" anzapfen soll. Die komplette Lesart ist darauf ausgerichtet.
- kann für Beratungslehrkräfte eine Anrechnungsstunde gewährt werden
- Über die Gewährung der Anrechnungsstunden beschließt ... die Lehrerkonferenz
- Die Lehrerkonferenz kann die ... Regelung flexibel anwenden, indem sie bei der Bemessung der Anrechnungsstunden ...
- Eine Erhöhung der Stellenzuweisung für die Schule ist damit nicht verbunden
Wahrscheinlich wäre im Zweifelsfall ein Anruf in der BezReg sinnvoll.
- kann für Beratungslehrkräfte eine Anrechnungsstunde gewährt werden
- Über die Gewährung der Anrechnungsstunden beschließt ... die Lehrerkonferenz
- Die Lehrerkonferenz kann die ... Regelung flexibel anwenden, indem sie bei der Bemessung der Anrechnungsstunden ...
- Eine Erhöhung der Stellenzuweisung für die Schule ist damit nicht verbunden
Wahrscheinlich wäre im Zweifelsfall ein Anruf in der BezReg sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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- Beiträge: 229
- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 08:59
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Das sehe ich nicht so, wir haben die bislang immer extra vergeben und es hat diesbezüglich auch nie Nachfragen oder gar Proteste gegeben. Ich kenne das nur so, dass die Beratungsstunden zusätzlich zum Lehrertopf vergeben werden, weshalb da ja auch eine genaue Berechnungsvorgabe vorhanden ist. Entlastungsstunden natürlich nur dann, wenn es auch ein Beratungsangebot gibt (daher KANN).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Re: Beratungsstunden Sek 1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das ist ja auch meine Denkrichtung, und es wäre auch nicht im Sinne des Erfinders, wenn der eh schon knappe Topf der Anrechnungsstunden noch angezapft würde.
Zur Zeit fließen an meiner Schule (Gymnasium 4-5 Züge) 17 Stunden in die Oberstufenberatung (Schlüssel 550). Die Unter- und Mittelstufe, in denen viel Zeit in die Beratung der Schüler/-innen investiert wird (zunehmende Heterogenität, übervolle Klassen, Folgen der Pandemie etc.), bekommt zur Zeit keinerlei Entlastung.
Dies möchte ich gerne ändern und Ihre Beiträge unterstützen mich in dieser Angelegenheit.
@Herr Höbig: Meinen Sie diesen Schlüssel: "pro 200 Schüler eine Stunde, je nach Problemlage auch 1 Stunde pro 100 Schüler"?
Herzliche Grüße
Alexander Siebert
das ist ja auch meine Denkrichtung, und es wäre auch nicht im Sinne des Erfinders, wenn der eh schon knappe Topf der Anrechnungsstunden noch angezapft würde.
Zur Zeit fließen an meiner Schule (Gymnasium 4-5 Züge) 17 Stunden in die Oberstufenberatung (Schlüssel 550). Die Unter- und Mittelstufe, in denen viel Zeit in die Beratung der Schüler/-innen investiert wird (zunehmende Heterogenität, übervolle Klassen, Folgen der Pandemie etc.), bekommt zur Zeit keinerlei Entlastung.
Dies möchte ich gerne ändern und Ihre Beiträge unterstützen mich in dieser Angelegenheit.
@Herr Höbig: Meinen Sie diesen Schlüssel: "pro 200 Schüler eine Stunde, je nach Problemlage auch 1 Stunde pro 100 Schüler"?
Herzliche Grüße
Alexander Siebert
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Ja, genau den meine ich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
- Raffenberg
- Beiträge: 2230
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
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Re: Beratungsstunden Sek 1
Ich denke, dass Sie nur ein Anruf beim Dezernenten wirklich weiterbringen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg