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Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2022, 17:34
von SebastianDeck
Auf der Dienstbesprechung der Oberstufenkoordinatoren wurde ein neues Zulassungsformular für die Abiturprüfungen angekündigt, das eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Gibt es schon eine neue Sammlung mit angepassten Abiturformularen?

Danke!

Re: Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2022, 17:52
von Pfotenhauer
Hallo.

https://github.com/SVWS-NRW/Schild-NRW- ... ag/v1.0.17

@Jens Raffenberg: Vielleicht kannst du die mal auf svws.nrw.de hochladen?
Die Tests waren ja am Ende nur noch positiv....

Re: Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2022, 17:59
von SebastianDeck
Vielen Dank!

Re: Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Donnerstag 24. Februar 2022, 23:19
von Raffenberg
Die neuen auf ini-Datei beruhenden Zeugnisse für die Gymnasiale Oberstufe finden sich nun auch im Downloadbereich:
https://www.svws.nrw.de/download/schild ... sformulare

Re: Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 10:14
von GE Schwerte
Ich habe gerade das Formular (Anlage 05b Ergebnis ZAA 1) vom 18.1.22 getestet.

Es erscheinen folgende Unterschriften lt. Einstellungen der Ini-Datei:

UnterschriftenSLAL=S (Ergebnis: Schulleiterin / richtig)
UnterschriftenSLAL=V (Ergebnis: stellvtr. Schulleiter / richtig)
UnterschriftenSLAL=A (Ergebnis: Schulleiterin / falsch, sollte Abteilungsleitung sein)
UnterschriftenSLAL=T (Ergebnis: Textabfage, richtig)

Sollte lt. Doku hier nicht die Zeile
UnterschriftenVorsitzZAA=S
ausgewertet werden?

Re: Neues Formular zur Zulassung

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 14:24
von M. Plümper
Hallo,

gemäß §25 APO-GOSt gilt:

(3) Den Vorsitz des Zentralen Abiturausschusses hat grundsätzlich die für die Schule zuständige schulfachliche Dezernentin oder der zuständige schulfachliche Dezernent. In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde eine andere schulfachliche Dezernentin oder einen anderen schulfachlichen Dezernenten bestellen. Nimmt die obere Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz nicht wahr, so übernimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder in begründeten Fällen die Vertreterin oder der Vertreter den Vorsitz. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann Schulleiterinnen oder Schulleiter an anderen als den von ihnen geleiteten Schulen als Vorsitzende einsetzen.

D. h. der Abteilungsleiter wäre an dieser Stelle unzulässig. Dies wird im Formular abgefangen und durch den Schulleiter ersetzt.

Um halt diese drei möglichen Fälle (Dezernent, Schulleitung, Stv. Schulleitung) abzufangen, wird bei UnterschriftenVorsitzZAA=S der Eintrag UnterschriftenSLAL zusätzlich ausgewertet.