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Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2022, 08:57
von tluerweg
Hallo,
seid gestern bin ich mit zwei Fällen von Transgender im Jahrgang 10 befasst. Im Zusammenhang mit SchILD stellen sich einige Fragestellungen:
a) Ab wann soll das Geschlecht auf "divers" oder das neu Geschlecht gewechselt werden? Die betreuenden Psychologen empfehlen einen sofortigen Wechsel, rechtlich ist das doch erst nach Anerkennung möglich. Im täglichen Alltag können wir das hier sofort machen, aber bei der Erstellung rechtsfähiger Unterlagen (Zeugnisse, Abschlüsse,...) habe ich da so meine Bedenken.
b) Sind die entsprechenden Reports inzwischen in der Lage das sprachlich darzustellen?
Ein schönes Karnevalswochenende!
Re: Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2022, 09:37
von Falko Müller
Hallo,
zu b): leider nein, zumindest was die Zeugnisse angeht. Da es noch keine klaren Vorgaben gibt, wie das sprachlich umgesetzt werden soll, ist es noch nicht angepasst. Sie müssen die entsprechenden Reports also manuell anpassen.
Zu a) kann ich nichts sagen.
Re: Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2022, 10:47
von Pfotenhauer
Re: Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Mittwoch 23. Februar 2022, 10:58
von wschrewe
tluerweg hat geschrieben: Mittwoch 23. Februar 2022, 08:57a) Ab wann soll das Geschlecht auf "divers" oder das neu Geschlecht gewechselt werden? Die betreuenden Psychologen empfehlen einen sofortigen Wechsel, rechtlich ist das doch erst nach Anerkennung möglich.
Interessante Frage. Persönlich würde ich den Wechsel erst nach der Anerkennung berücksichtigen. Aus der Sicht der Psychologen mag die Änderung "per Zuruf" ja sinnvoll sein, alledings kann sich jemand in dem Alter durchaus wieder umentscheiden. Was macht man dann? Alle in der Zwischenzeit ausgestellten Dokumene neu austellen?
Re: Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 11:09
von tluerweg
Hallo,
danke für die Rückmeldungen und hier die Antwort unseres schulfachlichen Dezernenten:
...die rechtliche Situation ist klar, denn für offizielle Dokumente nutzen Sie die Eintragung aus dem Stammbuch, die so auch in der Akte stehen bleibt.
Für interne Kommunikation können sie gerne dem Wunsch der Familie entsprechen.
Eine Anrede sähe etwa so aus:
Guten Tag, XXX YYY, …
Sehr geehrt* XXX YYY, …
Lieb* XXX YYY, …Sehr geehrte*r Kim Brenner, …
Liebe_r XXX YYY, …
Sprechen Sie das einfach mit der Zielperson ab.
Ich denke das spricht für sich..
Was die Anpassung der Reports betrifft, danke ich für die Hinweise und werde die betreffenden Personen informieren.
Re: Anpassung Geschlecht einer/s Schüler*in
Verfasst: Samstag 5. März 2022, 11:14
von A.Löser
... und auch die Erzieher können betroffen sein.