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alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?

Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2022, 16:31
von Willnat
Geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein Schüler ist zum Halbjahr zurückgegangen - aus Jg. 9 in Jg. 8. Die letzten beiden Halbjahre (8.2 und 9.1) verlieren ihre Gültigkeit. Das jetzige Halbjahr 8.2 knüpft somit an das alte Halbjahr 8.1 an.
Gelten Defizite im alten Zeugnis der 8.1 im jetzigen Halbjahr 1 Jahr später als gemahnt?
Vielleicht hatte jemand den Fall vor Kurzem und weiß Genaueres.
Danke vorab.

Beste Grüße
Matthias Willnat

Re: alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?

Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2022, 18:40
von JensSpeh
Hallo!

Das würde ich verneinen. Der Schüler hat doch bei Ihnen die Versetzung in die 9 bekommen. Also kann er am Ende des Schuljahres auf jeden Fall wieder in die 9 gehen, unabhängig davon, ob die Noten am Ende der 8 ausreichen oder nicht. Da muss man sich um Mahnungen aus 8.1 keine Gedanken mehr machen.

Re: alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?

Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2022, 19:28
von Willnat
Vielen Dank, Herr Speh.