alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?
Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2022, 16:31
Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ein Schüler ist zum Halbjahr zurückgegangen - aus Jg. 9 in Jg. 8. Die letzten beiden Halbjahre (8.2 und 9.1) verlieren ihre Gültigkeit. Das jetzige Halbjahr 8.2 knüpft somit an das alte Halbjahr 8.1 an.
Gelten Defizite im alten Zeugnis der 8.1 im jetzigen Halbjahr 1 Jahr später als gemahnt?
Vielleicht hatte jemand den Fall vor Kurzem und weiß Genaueres.
Danke vorab.
Beste Grüße
Matthias Willnat
ein Schüler ist zum Halbjahr zurückgegangen - aus Jg. 9 in Jg. 8. Die letzten beiden Halbjahre (8.2 und 9.1) verlieren ihre Gültigkeit. Das jetzige Halbjahr 8.2 knüpft somit an das alte Halbjahr 8.1 an.
Gelten Defizite im alten Zeugnis der 8.1 im jetzigen Halbjahr 1 Jahr später als gemahnt?
Vielleicht hatte jemand den Fall vor Kurzem und weiß Genaueres.
Danke vorab.
Beste Grüße
Matthias Willnat