Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ein Schüler ist zum Halbjahr zurückgegangen - aus Jg. 9 in Jg. 8. Die letzten beiden Halbjahre (8.2 und 9.1) verlieren ihre Gültigkeit. Das jetzige Halbjahr 8.2 knüpft somit an das alte Halbjahr 8.1 an.
Gelten Defizite im alten Zeugnis der 8.1 im jetzigen Halbjahr 1 Jahr später als gemahnt?
Vielleicht hatte jemand den Fall vor Kurzem und weiß Genaueres.
Danke vorab.
Beste Grüße
Matthias Willnat
alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
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alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Willnat
Matthias Willnat
Re: alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?
Hallo!
Das würde ich verneinen. Der Schüler hat doch bei Ihnen die Versetzung in die 9 bekommen. Also kann er am Ende des Schuljahres auf jeden Fall wieder in die 9 gehen, unabhängig davon, ob die Noten am Ende der 8 ausreichen oder nicht. Da muss man sich um Mahnungen aus 8.1 keine Gedanken mehr machen.
Das würde ich verneinen. Der Schüler hat doch bei Ihnen die Versetzung in die 9 bekommen. Also kann er am Ende des Schuljahres auf jeden Fall wieder in die 9 gehen, unabhängig davon, ob die Noten am Ende der 8 ausreichen oder nicht. Da muss man sich um Mahnungen aus 8.1 keine Gedanken mehr machen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
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Re: alte Mahnungen nach Rückgang im laufenden Schuljahr gültig?
Vielen Dank, Herr Speh.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Willnat
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