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Neu: VODV I und II

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 20:14
von 011marTusch
Hallo,
mir ist aufgefallen, dass es Neufassungen der Verordnungen über die Datenverarbeitung an Schulen gegeben hat (Stand 21.12.2021).

Die Neufassungen sind ausführlicher geworden und bringen Klarheit zu verschiedenen hier geführten Diskussionen.

Fundstellen:
Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)
Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)

Die vollständigen Fassungen finden Sie jeweils in der Druckversion.

Re: Neu: VODV I und II

Verfasst: Sonntag 26. Dezember 2021, 16:15
von GE Schwerte
Die Anlagen 1 bis 3 scheinen verändert.

Und wo ist die erlaubte Speicherung des Masernimpfstatus geblieben?

Re: Neu: VODV I und II

Verfasst: Dienstag 11. Januar 2022, 11:00
von Raffenberg
Interessant!
Hier ein Link zu den Änderungen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=0

Re: Neu: VODV I und II

Verfasst: Dienstag 11. Januar 2022, 12:25
von Pfotenhauer
Hallo.

Die Speicherung des Masern-Impschnachweises ist eine Vorgabe des Bundes.
Da das übergeordnet gilt, muss das nicht in die VO DV I.

Bitte nicht mich fragen, diese Erklärung habe ich auch nur "bekommen".

Re: Neu: VODV I und II

Verfasst: Dienstag 11. Januar 2022, 12:27
von Pfotenhauer
Hallo.

Im wesentlichen geht es darum, dass wenn diensliche Endgeräte zur Verfügung gestellt werden,
dass dann die privaten Geräte für dienstliche Zwecke nicht mehr verwendet werden sollen.

Es gibt aber die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung, wenn das dienstliche Geräte ungeeignet für Aufgaben ist.

Außerdem ist KAOA, das Schultagebuch bei beruflich Reisenden dazu gekommen.

Und das Verwalten von Ehemaligen wurde auf Name, Vorname, Abgangsjahr eingeschränkt.