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Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Freitag 17. Dezember 2021, 14:51
von Jan
Hallo,
wir haben die Situation, dass mehrere SuS ihr Geschlecht wechseln wollen und sich auf unterschiedlichen Stufen dieses Prozesses befinden. Das ist hoch emotional und teils extrem belastend. Der Vorname auf dem Zeugnis ist für einige SuS ein extrem wichtiges Detail.
Wie ist hier die Rechtslage und wie die gelebte Praxis?
Bei einem neu aufgenommenem Kind habe ich in Schild direkt den gewünschten Namen notiert. Auf den Zeugnissen wollen wir dem mehr als verständlichen Wunsch gerne entgegen kommen.
VG
Jan

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Freitag 17. Dezember 2021, 15:21
von Hauke Hayen
Wir führen in allen internen Listen in derartigen Fällen die Wunschnamen.
Aber wir haben allen Beteiligten (Eltern, den SchülerInnen selbst) klar gemacht, dass Zeugnisse nur auf den im Personalausweis/Geburtsurkunde hinterlegten Namen ausgestellt werden können. Andere Namen können erst nach gerichtlich bestätigtem Wechsel des Personenstandes eingetragen werden.

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Freitag 17. Dezember 2021, 18:52
von Oliver
Hallo zusammen,

sobald der Bescheid vom Amtsgericht vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf Neuausstellung aller Zeugnisse mit dem neuen Namen.

Die Schule kann auch vorher Zeugnisse mit dem Wunschnamen ausstellen. Dazu gibt es im Grunde keine juristischen Bedenken:
Die Schule bescheinigt mit dem Zeugnis die Leistungen und nicht die Übereinstimmung des Namens mit dem Personalausweis/der Geburtsurkunde.
Es liegt keine Urkundenfälschung vor, weil die Schule die Leistung begründet bescheiningt.
Es liegt auch keine Täuschung durch den Empfänger vor, weil die Person der Schule persönlich bekannt ist.

Ob ein solches Abchlusszeugnis von einer Hochschule anerkannt wird, ist eine andere Frage.

Zu diesem Thema sind geeignete Internetseiten auffindbar.

Viele Grüße
Oliver Hahn

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 11:06
von Pfotenhauer
Hallo.

Da kann man wahrscheinlich wieder lange diskutieren.
Es gibt aber ein Urteil aus Bremen, das die Aussagen von Herrn Hahn bestätigt.

Die Schule durfte den gewünschten Namen also frühzeitig verwenden.
Ich fand dort die Kolleg*innen ganz clever, die haben Eltern und Schüler/in beraten und ein kleines Beratungsprotokoll von allen unterschreiben lassen, das der Name ausdrücklich gewünscht ist.

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 13:54
von Jan
Ich danke allen für die sehr hilfreichen Antworten!
Ich wünsche eine möglichst gelassene letzte Schulwoche!
Gruß
Jan

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Dienstag 21. Dezember 2021, 17:09
von HSchole

Re: Geschlechtswechsel bei SuS

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 11:08
von tluerweg
Hallo, bzgl. der Frage Anrede und Namen, hier die Antwort unseres schulfachlichen Dezernenten:

...die rechtliche Situation ist klar, denn für offizielle Dokumente nutzen Sie die Eintragung aus dem Stammbuch, die so auch in der Akte stehen bleibt.
Für interne Kommunikation können sie gerne dem Wunsch der Familie entsprechen.
Eine Anrede sähe etwa so aus:

Guten Tag, XXX YYY, …
Sehr geehrt* XXX YYY, …
Lieb* XXX YYY, …Sehr geehrte*r Kim Brenner, …
Liebe_r XXX YYY, …

Sprechen Sie das einfach mit der Zielperson ab.


Ich denke das spricht für sich..