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Sprachreferenzniveau auf dem Überweisungszeugnis
Verfasst: Montag 22. November 2021, 12:41
von neon
Guten Tag,
wir haben in diesem Halbjahr neu mit Schild angefangen und müssen nun ein Überweisungszeugnis drucken.
Die Sprachenfolge haben wir unter "Laufbahninfo | Sprachenfolge" inkl. aller dort vorhandenen Felder händisch eingetragen, da wir diese natürlich nicht aus den vorherigen Noten berechnen lassen können.
Leider erscheinen die Niveaus nun nicht auf dem Report.
Könnte uns hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
neon
Re: Sprachreferenzniveau auf dem Überweisungszeugnis
Verfasst: Montag 22. November 2021, 13:16
von Pfotenhauer
Hallo.
Auf dem Überweisungszeugnis ist das GeR nicht vorgesehen.
(Es würde dort natürlich Sinn machen.)
Setzen Sie es doch einfach als Zeugnisbemerkung.
Re: Sprachreferenzniveau auf dem Überweisungszeugnis
Verfasst: Montag 22. November 2021, 14:32
von GE Schwerte
Siehe RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 5. 1. 2012 – 522-6.03.02.04-95543
zu BASS 13 + 19
"Auf allen Abschluss- und Abgangszeugnissen wird in den
modernen Fremdsprachen bei mindestens ausreichenden
Leistungen das Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ausgewiesen."
Ein Überweisungszeugnis ist weder ein Abschluss- noch ein Abgangszeugnis.
Re: Sprachreferenzniveau auf dem Überweisungszeugnis
Verfasst: Montag 22. November 2021, 14:54
von Uli Dierkes
GE Schwerte hat geschrieben: Montag 22. November 2021, 14:32
Ein Überweisungszeugnis ist weder eine Abschluss- noch ein Abgangszeugnis.
Das heißt aber nicht zwingend im Umkehrschluss, dass die Angabe des erreichten GER-Stadiums auf einem Überweisungszeugnis verboten ist. Die Angabe unter den Zeugnisbemerkungen kann für die aufnehmende Schule (insbesondere bei einem Schulformwechsel) hilfreich sein.
Re: Sprachreferenzniveau auf dem Überweisungszeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Januar 2022, 08:39
von Hildegard Dornbach
Das heißt aber nicht zwingend im Umkehrschluss, dass die Angabe des erreichten GER-Stadiums auf einem Überweisungszeugnis verboten ist. Die Angabe unter den Zeugnisbemerkungen kann für die aufnehmende Schule (insbesondere bei einem Schulformwechsel) hilfreich sein.
Das sehe ich ganz genauso. Ich wünsche mir schon lange, dass der GeR auch auf dem Überweisungszeugnis zwingend eingetragen werden muss. Das würde unsere Arbeit nicht nur in allen Fällen, in denen wir "Quereinsteiger" haben, deutlich vereinfachen.