Seite 1 von 1

Eingabe Feld Zuzugsjahr

Verfasst: Donnerstag 19. August 2021, 11:56
von Dreisbachtalschule
Guten Tag,
im Einführungskurs habe ich gelernt, dass im Feld Zuzugsjahr das entsprechende Jahr eingetragen wird und bei in Deutschland geborenen Kindern das Geburtsjahr als Zuzugsjahr angenommen wird. Muss ich das nur bei den wirklich aus dem Ausland zugezogenen oder generell bei allen Kindern eintragen?

Mit freundlichen Grüßen
Katja Braach

Re: Eingabe Feld Zuzugsjahr

Verfasst: Donnerstag 19. August 2021, 12:46
von Raffenberg
Hallo,
das müssen Sie nur bei Kindern eintragen, die aus dem Ausland zugezogen sind, nicht bei allen.

Re: Eingabe Feld Zuzugsjahr

Verfasst: Samstag 21. August 2021, 20:01
von A.Löser
Hinweis:
Sie können bei "Extras > Globale Einstellungen" auch die "Vereinfachte EIngabe zu Zuwanderungsgeschichte" auswählen. Dann Ändert sich die Eingabemaske so, dass nur noch diese drei Fragen beantwortet werden müssen:
Wurde der Schüler im Ausland geboren?
Wurde mindestens ein Elternteil im Ausland geboren ?
Ist die häusliche Verkehrssprach nich Deutsch ?
Weitere Details ( Zuzugsjahr, Geburtsland der Mutter.....) werden dann nicht mehr erhoben.
Trifft eines der genannten Kriterien zu, dann hat der Schüler einen Migrationshintergrund.

Diese vereinfachte Form der Erhebnung zur Zuwanderungsgeschichte ist für die Statistik ausreichend.
In ASDPC werden auch nur genau diese drei ja/nein-Entscheidungen abgefragt.
Man verliert allerdings dann die Detailinformationen, die mache Schulen doch wünschen.

ACHTUNG
Wenn Sie einmal auf die vereinfachte Form (Extras) umgeschaltet haben, dann
können Sie anschließend nicht mehr zur vorherigen ausführlichen Form zurückkehren (Datenverlust).

Re: Eingabe Feld Zuzugsjahr

Verfasst: Samstag 28. August 2021, 18:14
von Wolfgang Clees
Und noch ein Tipp zur Arbeitserleichterung:
Alle Felder im Eingabebereich "Migarationshintergrund", die von Ihnen NICHT ausgefüllt wurden, werden bei der Bereitstellung für ASDPC automatisch mit den erforderlichen Angaben für "Deutsch" bzw. "Deutschland" ausgefüllt. Eintragungen sind also nur erforderlich, wenn ein anderes Land als Deutschland bzw. eine andere Sprache als Deutsch eingetragen werden soll.
Das Zuzugsjahr wird - wie von Herrn Raffenberg schon beschrieben - nur bei den Kindern eingetragen, die selbst Migranten sind.
Also: Geburtsort in der BRD: keine Angabe, Geburtsort nicht in der BRD: Zuzugsjahr des Schülers/der Schülerin.