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Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 15:58
von WJohannsen
Hallo allerseits,

heute kam die Änderung der VV zur APO-GOSt per Mail hereingeschneit, u.a. mit folgendem Passus:
Die in den Tabellen ausgewiesenen Referenzniveaus sind am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe erreicht, sofern im Durchschnitt der beiden Schulhalbjahre eine mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewertete Leistung vorliegt. Ein Durchschnitt von 4,5 Punkten wird aufgerundet.

(Hervorhebung von mir)

Ist die Berechnung in SchILD bereits darauf angepasst bzw. erfolgt diese zeitnah? Danke!

Re: Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 16:05
von Pfotenhauer
Hallo.

Die Änderungen sind mir Ribeka vereinbart.
Letztendlich betrifft das ja nur Schüler, die schlechter als 5 Punkte im 2.HJ haben und die die damit abgehen.
Aber natürlich werden wir das im nächsten Update einbauen...

Die geänderten Zeugnisse sind heute online gestellt worden.

Re: Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 16:10
von WJohannsen
Insbesondere betrifft das die SuS, die im ersten Halbjahr so deutlich unter 5 Punkten waren, dass sie sich den passenden GeR trotz 5 Punkten im zweiten Halbjahr verbauen. Damit reicht ein prüfender Blick auf die Punkte des zweiten Halbjahres alleine nicht mehr aus...

Re: Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 18:05
von D.Jakel
Pfotenhauer hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 16:05 ...
Die geänderten Zeugnisse sind heute online gestellt worden.
Geht es dabei um die Änderung von Fußnoten oder werden Berechnungen vorgenommen? Kann ich die irgendwo nachlesen? Ich würde ungern wieder alle Zeugnissanpassungen vom Ursprungsformular her beginnen :shock:

Re: Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 18:48
von WJohannsen
Änderungen zur VVzAPO-GOSt siehe Anhang.

Re: Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung

Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2019, 19:39
von M. Plümper
Es geht dabei um die Fußnote. In den Zeugnissen kann GeR nicht berechnet werden.