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Versetzungsmerkmal

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 11:25
von baldipata
Hallo,

welches Versetzungsmerkmal erhält ein Schüler in Schild bei einer nicht bestandenen Nachprüfung, die eine Nicht-Versetzung zur Folge hat. Bleibt das Merkmal "n.v. Nachprüfung möglich" oder muss das in nicht versetzt abgeändert werden.

Wir die mangelhafte Leistung in der NP ebenfalls in Schild eingetragen?

Re: Versetzungsmerkmal

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 13:28
von GE Schwerte
Korrekt:
- Nachprüfung eintragen
- Versetzungsvermerk auf "Nicht versetzt" ändern
- Konferenz und Zeugnisdatum eintragen
- neue Zeugnis drucken.

Praktikabel:
In der Realität hat sich ja nicht viel geändert.
Seine Note war ja "Mangelhaft", da die NP nicht bestanden wurde, kann es nur "mangelhaft" bleiben.
Auf dem Zeugnis ändert sich also außer dem Datum nichts.
Dann kann man das auch so lassen. Ich würde wenigstens die Note der NP in Schild eintragen,
und natürlich die Info zur NP in die Schülerakte heften.

Re: Versetzungsmerkmal

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 17:09
von Hauke Hayen
Nutzen Sie im Reiter aktuelles Halbjahr (einmal ins vergangene 2. HJ klicken) in den unten stehenden allgemeinen Zeugnisangaben den Button "Nachprüfungen".
Schild trägt dann alles Weitere automatisch ein.
(Ggf. durch die derzeitigen Coronaregeln die Versetzung und Abschluss händisch prüfen)
Ein neues Zeugnis muss nur im Falle der Notenänderung gedruckt werden (§23(5) APO-Sek1 und §10(5) APO GOSt).

In diesem Jahr ist es wahrscheinlich sinnvoll, bei mehreren NPs die Vermerke zu nutzen und Laufbahnbemerkungen zu dokumentieren. So handhaben wir es.

Re: Versetzungsmerkmal

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 21:25
von baldipata
So habe ich es gemacht und bei uns dabei festgestellt, das Schild bei einer bestandenen Nachprüfung alle Änderungen durchführt und den Versetzungsvermerk "N.v. Nachprüfung möglich" auf "versetzt" ändert, jedoch bei einer nicht bestandenen NP diesen Vermerk nicht nach "nicht versetzt" ändert. Daher meine Frage!

Re: Versetzungsmerkmal

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 22:25
von Hauke Hayen
Ah, ok, dann ist aber alles in Ordnung.
Es ist für die weitere Datenverarbeitung (Versetzung ins nächste SJ, Statistik) egal, denn "n.v., NP" ist für die weiteren Prozesse eben auch "nicht versetzt", es weist ja nur auf die Möglichkeit der NP hin.
Wir lassen das so stehen, so ist es später auch als Filterkriterium nutzbar.

Re: Versetzungsmerkmal

Verfasst: Donnerstag 19. August 2021, 07:40
von baldipata
Vielen Dank für die prompte Auskunft.

Erratum: "festgestellt, dass Schild ..."