Nichtberücksichtigung von Minderleistungen
Verfasst: Dienstag 22. Juni 2021, 13:35
Hallo liebes Forum,
der Zeugnisdruck steht vor der Tür und Corona-bedingt gilt innerhalb der APO SI die Sonderregelung §44d. So ist hier zu lesen: "Hätte eine Benachrichtigung für mehrere Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt."
Frage an das Forum: Ist ein Hinweis im Rahmen des Zeugnisdrucks mit anzugeben, wenn dieser Fall bei einer Schülerin/einem Schüler vorkommt?!
Oder anders formuliert: Ist auf der Rückseite ein erläuternder Satz mit auszudrucken, weshalb eine mangelhafte Leistung im Fach X unberücksichtigt ist bzw. keinem Ausgleich bedarf?
Über Antworten und Hinweise würde ich mich sehr freuen!
der Zeugnisdruck steht vor der Tür und Corona-bedingt gilt innerhalb der APO SI die Sonderregelung §44d. So ist hier zu lesen: "Hätte eine Benachrichtigung für mehrere Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt."
Frage an das Forum: Ist ein Hinweis im Rahmen des Zeugnisdrucks mit anzugeben, wenn dieser Fall bei einer Schülerin/einem Schüler vorkommt?!
Oder anders formuliert: Ist auf der Rückseite ein erläuternder Satz mit auszudrucken, weshalb eine mangelhafte Leistung im Fach X unberücksichtigt ist bzw. keinem Ausgleich bedarf?
Über Antworten und Hinweise würde ich mich sehr freuen!