Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
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Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Hallo ForistInnen und SchILDianerInnen,
bei der Betrachtung mancher Notenbilder kam hier nochmals die Frage nach den konkreten Versetzungsbedingungen und Nachprüfungsverfahren auf.
Beispiele:
Klasse 6, 7 oder 8, Gymnasium, Halbjahreszeugnis ohne 5en. Notenbild nun: M3, D4, E5, F5
-> eine Minderleistung bleibt unberücksichtigt, die andere wird durch die M3 ausgeglichen -> versetzt.
Das selbe in Klasse 9 -> alle Minderleistungen zählen -> Nachprüfung in E oder F möglich.
Soweit richtig? OK. Dann ein Fall der Nichtversetzung:
Klasse 7 oder 8, Gymnasium, Halbjahreszeugnis ohne 5en. Notenbild nun: M4, D4, E5, F5
-> eine Minderleistung bleibt unberücksichtigt, eine Minderleistung muss durch Nachprüfung ausgelichen werden. Dürfen die SuS nun aussuchen, welche Minderleistung unberücksichtigt bleibt, also eine Nachprüfung aus E oder F auswählen? Oder dürfen sie beide Nachprüfungen anmelden und sind weiter, sobald sie eine bestanden haben?
Das selbe in Klasse 6 -> keine Nachprüfung möglich -> Eltern entscheiden nach Beratung über Wiederholung oder Schulformwechsel.
Das selbe in Klasse 9 -> alle Minderleistungen zählen -> Nachprüfung in E und F erforderlich.
Was ist überhaupt im Falle mehrerer notwendiger Nachprüfungen? Extremfall: Alle vier Hauptfächer 5, so auch schon im Halbjahr -> vier Nachprüfungen möglich -> werden die schriftlichen Arbeiten dann an einem Tag geschrieben oder an vier Tagen hintereinander, entsprechend dann noch vier Tage mündliche Prüfungen? Gilt dann auch das Limit von zwei Klassenarbeiten pro Woche aus 12-63 Nr. 3?
Ich weiß, das sind Extremfälle, aber auch für die muss ja eine Regelung getroffen sein.
bei der Betrachtung mancher Notenbilder kam hier nochmals die Frage nach den konkreten Versetzungsbedingungen und Nachprüfungsverfahren auf.
Beispiele:
Klasse 6, 7 oder 8, Gymnasium, Halbjahreszeugnis ohne 5en. Notenbild nun: M3, D4, E5, F5
-> eine Minderleistung bleibt unberücksichtigt, die andere wird durch die M3 ausgeglichen -> versetzt.
Das selbe in Klasse 9 -> alle Minderleistungen zählen -> Nachprüfung in E oder F möglich.
Soweit richtig? OK. Dann ein Fall der Nichtversetzung:
Klasse 7 oder 8, Gymnasium, Halbjahreszeugnis ohne 5en. Notenbild nun: M4, D4, E5, F5
-> eine Minderleistung bleibt unberücksichtigt, eine Minderleistung muss durch Nachprüfung ausgelichen werden. Dürfen die SuS nun aussuchen, welche Minderleistung unberücksichtigt bleibt, also eine Nachprüfung aus E oder F auswählen? Oder dürfen sie beide Nachprüfungen anmelden und sind weiter, sobald sie eine bestanden haben?
Das selbe in Klasse 6 -> keine Nachprüfung möglich -> Eltern entscheiden nach Beratung über Wiederholung oder Schulformwechsel.
Das selbe in Klasse 9 -> alle Minderleistungen zählen -> Nachprüfung in E und F erforderlich.
Was ist überhaupt im Falle mehrerer notwendiger Nachprüfungen? Extremfall: Alle vier Hauptfächer 5, so auch schon im Halbjahr -> vier Nachprüfungen möglich -> werden die schriftlichen Arbeiten dann an einem Tag geschrieben oder an vier Tagen hintereinander, entsprechend dann noch vier Tage mündliche Prüfungen? Gilt dann auch das Limit von zwei Klassenarbeiten pro Woche aus 12-63 Nr. 3?
Ich weiß, das sind Extremfälle, aber auch für die muss ja eine Regelung getroffen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Hallo,
Schritt für Schritt mal:
Nachprüfungen: Der Schüler hatte bisher immer die Wahl, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt:
BASS 13-21 §23 (1): ...Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Anzahl: Hier steht im Text nichts dazu. Man kann in beide Richtungen argumentieren. Bisher musste der Schüler bei mehreren Möglichkeiten auswählen, nun sind ja mehrere Prüfungen möglich.
Denkbar ist, es können mehrere Prüfungen absolviert werden, also könnte man es zulassen, dass er mehrere Prüfungen absolviert.
Gegenargument: Der Text lässt nur mehrere Prüfungen zu, wenn auch mehrere Defizite vorliegen.
Ich tendiere etwas zum ersten. Das ist natürlich schülerfreundlicher, aber ich denke, die ganzen Änderungen sollen die Versetzung ja auch schülerfreundlicher machen...
Hauptfächer alle 5: Wäre dann es nicht besser, zu wiederholen, und das Jahr dann, wie es möglich ist, nicht auf die Schulbesuchsjahre anzurechnen?
Ansonsten hatten wir letzten Jahr solche Fälle mit zumindest zwei Hauptfächern. Wir haben die schriftlichen Arbeiten an zwei verschiedenen Tagen schreiben lassen. Die mündlichen Prüfungen hatten wir dann mit Abstand einer Stunde an einem Tag.
Vorschlag: Schriftliche Arbeiten Do+Fr sowie Mo+Di. Dann geraten sie diesbezüglich nicht in Bedrängnis. mündliche Prüfungen danach auf zwei Tage verteilen. Evtl. auch zu den Prüfungen Do+Fr am Montag. Wenn es dann nicht reicht, könnten die anderen noch abgesagt werden...
Ansonsten lässt 12-63 Nr. 3 ja auch zu, dass der Schulleiter Abweichungen beschließen kann.
Schritt für Schritt mal:
Nachprüfungen: Der Schüler hatte bisher immer die Wahl, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt:
BASS 13-21 §23 (1): ...Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Anzahl: Hier steht im Text nichts dazu. Man kann in beide Richtungen argumentieren. Bisher musste der Schüler bei mehreren Möglichkeiten auswählen, nun sind ja mehrere Prüfungen möglich.
Denkbar ist, es können mehrere Prüfungen absolviert werden, also könnte man es zulassen, dass er mehrere Prüfungen absolviert.
Gegenargument: Der Text lässt nur mehrere Prüfungen zu, wenn auch mehrere Defizite vorliegen.
Ich tendiere etwas zum ersten. Das ist natürlich schülerfreundlicher, aber ich denke, die ganzen Änderungen sollen die Versetzung ja auch schülerfreundlicher machen...
Hauptfächer alle 5: Wäre dann es nicht besser, zu wiederholen, und das Jahr dann, wie es möglich ist, nicht auf die Schulbesuchsjahre anzurechnen?
Ansonsten hatten wir letzten Jahr solche Fälle mit zumindest zwei Hauptfächern. Wir haben die schriftlichen Arbeiten an zwei verschiedenen Tagen schreiben lassen. Die mündlichen Prüfungen hatten wir dann mit Abstand einer Stunde an einem Tag.
Vorschlag: Schriftliche Arbeiten Do+Fr sowie Mo+Di. Dann geraten sie diesbezüglich nicht in Bedrängnis. mündliche Prüfungen danach auf zwei Tage verteilen. Evtl. auch zu den Prüfungen Do+Fr am Montag. Wenn es dann nicht reicht, könnten die anderen noch abgesagt werden...
Ansonsten lässt 12-63 Nr. 3 ja auch zu, dass der Schulleiter Abweichungen beschließen kann.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
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Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Hallo Herr Speh,
Danke für die Antwort.
Danke für die Antwort.
Über "sinnvoll" müssen wir bei leider immer wieder auftauchenden Beratungsresistenzen nicht zu diskutieren...
Dann hoffe ich mal auf eine Spezifizierung / Konkretisierung seitens des Ministeriums bis zum Konferenztermin.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Sollte die Konkretisierung nicht erfolgen, würde ich auf jeden Fall die engere Variante, nur einer Nachprüfung nehmen.
Sollte es heißen, dass es doch mehr Möglichkeiten gibt, kann man den Schüler entsprechend informieren. Er wird sich sicherlich für das für ihn bessere Fach entschieden haben. Eine weitere Möglichkeit schafft er vielleicht.
Im umgekehrten Fall, dem Schüler eine Möglichkeit wegzunehmen, dürfte zu mehr Stress führen, weil dann evtl. Lernen vergeblich war.
Sollte es heißen, dass es doch mehr Möglichkeiten gibt, kann man den Schüler entsprechend informieren. Er wird sich sicherlich für das für ihn bessere Fach entschieden haben. Eine weitere Möglichkeit schafft er vielleicht.
Im umgekehrten Fall, dem Schüler eine Möglichkeit wegzunehmen, dürfte zu mehr Stress führen, weil dann evtl. Lernen vergeblich war.
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Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Hallo nochmals, nachdem nun die Noten eingelesen und die (regulären) Versetzungsberechnungen durchgelaufen sind, stehe ich nun an dem Punkt, dass dieses Jahr wohl keine automatisierten Anschreiben für die Nachprügungskandidaten möglich sind... [Sinnhaftigkeit wieder außen vor, aber anbieten müssen wir es den SuS ja sicherlich?]
Folgendes Notenbild, Klasse 7 Gymnasium; "+" heißt gemahnt, da 5 im Halbjahr, "-" nicht gemahnt:
D 5 (+)
E 5 (+)
M 5 (+)
F7 5 (-)
KU 5 (-)
EK 5 (-)
PK 5 (-)
sowie 3x3 in Fächergruppe 2.
Damit müssen wir diesem Schüler meiner Interpretation nach folgendes anbieten:
Nachprüfung in D, E UND M sowie eine weitere erfolgreiche aus KU, EK ODER PK. Sehe ich das richtig? Da ist dann wohl Handarbeit angesagt.
Folgendes Notenbild, Klasse 7 Gymnasium; "+" heißt gemahnt, da 5 im Halbjahr, "-" nicht gemahnt:
D 5 (+)
E 5 (+)
M 5 (+)
F7 5 (-)
KU 5 (-)
EK 5 (-)
PK 5 (-)
sowie 3x3 in Fächergruppe 2.
Damit müssen wir diesem Schüler meiner Interpretation nach folgendes anbieten:
Nachprüfung in D, E UND M sowie eine weitere erfolgreiche aus KU, EK ODER PK. Sehe ich das richtig? Da ist dann wohl Handarbeit angesagt.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
- Uli Dierkes
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Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Fehlen da zwei Buchstaben? - Nachprügelungskandidaten ?
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
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Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Vielleicht geht es auch um eine Nachprägung, man weiß es nicht sicher. Wenn ein SoS auch dann anmeldet, aber nicht erscheint oder nicht gelernt hat, könnte ich auch nachtragend sein. Wer weiß, so viele Möglichkeiten...
Aber um solche Fipptehler mit anschließender, zumeist fruchtloser Diskussion mit Erziehungsberechtigten (die zwar dazu berechtigt sind, ihr Recht aber kaum nutzen) zu vermeiden, würde ich mich sehr über einen Automatismus freuen, der mir diese Fehlerquelle eliminiert.
Wenn man jetzt noch ins Extrem geht und die Maximalzahl an möglichen Nachprüfungen (oder Prügeleinheiten, die Interpretation überlasse ich Ihnen) am Ende der EF überschlägt...
Aber um solche Fipptehler mit anschließender, zumeist fruchtloser Diskussion mit Erziehungsberechtigten (die zwar dazu berechtigt sind, ihr Recht aber kaum nutzen) zu vermeiden, würde ich mich sehr über einen Automatismus freuen, der mir diese Fehlerquelle eliminiert.
Wenn man jetzt noch ins Extrem geht und die Maximalzahl an möglichen Nachprüfungen (oder Prügeleinheiten, die Interpretation überlasse ich Ihnen) am Ende der EF überschlägt...
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Übersprung- oder Überschlags-Handlungen sind in diesen Zeiten nur zu verständlich ...
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Ja. Sehe ich auch so. F7 kann gestrichen werden, durch "Nichtberücksichtigung EINER Minderleistung die nicht schon zum Hj bestand". Leider sehe ich da auch keine Möglichkeit, so etwas über Reports oder Berechnungen ausgeben zu können. Die Schild-Algorithmen spielen bei solchen Szenarien ja verrücktWJohannsen hat geschrieben: ↑Montag 21. Juni 2021, 18:25
Folgendes Notenbild, Klasse 7 Gymnasium; "+" heißt gemahnt, da 5 im Halbjahr, "-" nicht gemahnt:
D 5 (+)
E 5 (+)
M 5 (+)
F7 5 (-)
KU 5 (-)
EK 5 (-)
PK 5 (-)
sowie 3x3 in Fächergruppe 2.
Damit müssen wir diesem Schüler meiner Interpretation nach folgendes anbieten:
Nachprüfung in D, E UND M sowie eine weitere erfolgreiche aus KU, EK ODER PK. Sehe ich das richtig? Da ist dann wohl Handarbeit angesagt.
Re: Nachprüfungen und nichtberücksichtigte Minderleistungen
Gott (oder wem auch immer) sei Dank für Prognos. Da kann man in Ruhe schnell durchspielen, was Verbesserungen in einzelnen Fächern bringen.
Und Dank dafür, dass es an einer GE nur die Versetzung erst ab 9 gibt...
Und Dank dafür, dass es an einer GE nur die Versetzung erst ab 9 gibt...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!