Versetzung unter Corona-Bedingungen
Verfasst: Montag 17. Mai 2021, 11:49
Liebe SchILDianer,
ich habe eine Frage zur Versetzung (Gymnasium) am Ende dieses Schuljahres: In "normalen" Jahren gilt ja, dass bei der Versetzung 9 -> EF alle ungemahnten Minderleistungen berücksichtigt werden, da mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist (§7 (4) APO-SI).
Die aktuelle Fassung des §50 SchulG besagt nun allgemein: "Reicht die Leistung [...] in einem Fach oder in mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Schulhalbjahr erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt."; der im letzten Schuljahr dort noch vorhandene Halbsatz "es sei denn, die Versetzung ist mit dem Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden." ist entfallen.
Wie ist also nun mit den 9ern zu verfahren? "Wie immer" oder bleibt dieses Jahr trotz Berechtigung auch eine Minderleistung unberücksichtigt?
Danke für Hiöfen zum Verständnis!
ich habe eine Frage zur Versetzung (Gymnasium) am Ende dieses Schuljahres: In "normalen" Jahren gilt ja, dass bei der Versetzung 9 -> EF alle ungemahnten Minderleistungen berücksichtigt werden, da mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist (§7 (4) APO-SI).
Die aktuelle Fassung des §50 SchulG besagt nun allgemein: "Reicht die Leistung [...] in einem Fach oder in mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Schulhalbjahr erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt."; der im letzten Schuljahr dort noch vorhandene Halbsatz "es sei denn, die Versetzung ist mit dem Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden." ist entfallen.
Wie ist also nun mit den 9ern zu verfahren? "Wie immer" oder bleibt dieses Jahr trotz Berechtigung auch eine Minderleistung unberücksichtigt?
Danke für Hiöfen zum Verständnis!