Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Verfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 09:16
Die Ausbildung zur Erzieherin et. al. ist dreijährig, nach dem zweiten Jahr (vulgo: Oberstufe) legen die Schülerinnen eine schriftliche Prüfung ab, deren Bestehen die Zulassung zum praktischen Ausbildungsabschnitt erlaubt. Von den jungen Menschen wird das als Abschluss empfunden, formal ist es aber nur eine Versetzung. Demzufolge erhalten sie ein Zeugnis gemäß Anlage E4. Der Versetzungvermerk wird dabei entsprechend formuliert.
Bei uns ist noch einiges unklar. Vielleicht können Sie mir mit ein paar Erfahrungswerten oder verbindlichen Informatioen aushelfen.
1. Auf E4 sind keine Fehlzeiten vorgesehen. Meiner Ansicht nach werden diese auf Fachschulzeugnissen generell nicht vermerkt. Oder? Die zuständige koordinierende Lehrkraft („Abteilungsleiter“) hat jedoch auf einer Regionalkonferenz die Information erhalten, dass Fehlzeiten aufgeführt werden müssten, da es sich um ein Versetzungzeugnis handele. Herr Torspecken, Sie wissen doch manchmal mehr als die anderen. Haben Sie da Informationen?
Wie wird das sonst gehandhabt.
2. Auf Versetzungszeugnissen werden üblicherweise keine abgeschlossenen Fächer aus dem Vorjahr ausgeführt. Wir sind jedoch der Ansicht, dass das hier geschehen muss, weil die abgeschlossen Fächer mit zur Zulassungsentscheidung zur schriftlichen Prüfung und damit zur Versetzung beitragen.
Demzufolge haben wir sie bisher immer aufgeführt.
Wie wird das sonst gehandhabt?
3. Es ist ein zweiseitiges Zeugnis vorgesehen. Da diese Zeugnisse jeoch bei einer abschlusfeierähnlichen Veranstaltung übergebe werden, hätte „man“ lieber eine A3-Ausführung. Es sollen dann nur die Innenseiten bedruckt werden. Da könnte man dann auch den zusätzlichen Zettel, der die schriftlichen Abschlussnoten bescheinigt, einlegen.
Meinungen dazu?
Zunächst mal vielen Dank, einen geruhsamen Feiertag und (je nach Konstellation) ein schönes langes Wochenende.
Bei uns ist noch einiges unklar. Vielleicht können Sie mir mit ein paar Erfahrungswerten oder verbindlichen Informatioen aushelfen.
1. Auf E4 sind keine Fehlzeiten vorgesehen. Meiner Ansicht nach werden diese auf Fachschulzeugnissen generell nicht vermerkt. Oder? Die zuständige koordinierende Lehrkraft („Abteilungsleiter“) hat jedoch auf einer Regionalkonferenz die Information erhalten, dass Fehlzeiten aufgeführt werden müssten, da es sich um ein Versetzungzeugnis handele. Herr Torspecken, Sie wissen doch manchmal mehr als die anderen. Haben Sie da Informationen?
Wie wird das sonst gehandhabt.
2. Auf Versetzungszeugnissen werden üblicherweise keine abgeschlossenen Fächer aus dem Vorjahr ausgeführt. Wir sind jedoch der Ansicht, dass das hier geschehen muss, weil die abgeschlossen Fächer mit zur Zulassungsentscheidung zur schriftlichen Prüfung und damit zur Versetzung beitragen.
Demzufolge haben wir sie bisher immer aufgeführt.
Wie wird das sonst gehandhabt?
3. Es ist ein zweiseitiges Zeugnis vorgesehen. Da diese Zeugnisse jeoch bei einer abschlusfeierähnlichen Veranstaltung übergebe werden, hätte „man“ lieber eine A3-Ausführung. Es sollen dann nur die Innenseiten bedruckt werden. Da könnte man dann auch den zusätzlichen Zettel, der die schriftlichen Abschlussnoten bescheinigt, einlegen.
Meinungen dazu?
Zunächst mal vielen Dank, einen geruhsamen Feiertag und (je nach Konstellation) ein schönes langes Wochenende.