Fehler in Abiturzulassung 1ZAA Formular?
Verfasst: Mittwoch 21. April 2021, 11:57
Liebe Schild-Gemeinde,
wir habe einen etwas ungewöhnlichen Fall der uns auf einen (möglichen) Fehler im Zulassungsformular gestoßen hat:
Ein/e Studierende/r hat im Block I 187 Punkte aber nach Anwendung der Formel aus §57 APO-WbK (E=P/S*40 "Normierte Punktsumme") 208 Punkte.
Schild schließt daraus eine Nicht-Zulassung, da nach §43 (Gesamtqualifikation) : "In den anzurechnenden Grund- und Leistungskursen müssen insgesamt mindestens 200 Punkte, im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein" Hier ist kein Verweis auf §57 bzw. normierte Punktsummen.
(Rein logisch müssen die 200 in den normierten Punkten erreicht werden, da sich sonst ein massiver Unterschied zwischen AG und Kolleg auftut, aber der Gesetzestext ist hier nicht präzise.)
Das Schild-Formular schaut scheinbar nach der "Gesamtsumme" und nicht nach "Punktsumme Block I gemäß Formel".
Gibt es dazu schon andere Erfahrungen und ggf. eine Antwort einer BezReg?
Danke und gute Nerven
Jörg Schmid
wir habe einen etwas ungewöhnlichen Fall der uns auf einen (möglichen) Fehler im Zulassungsformular gestoßen hat:
Ein/e Studierende/r hat im Block I 187 Punkte aber nach Anwendung der Formel aus §57 APO-WbK (E=P/S*40 "Normierte Punktsumme") 208 Punkte.
Schild schließt daraus eine Nicht-Zulassung, da nach §43 (Gesamtqualifikation) : "In den anzurechnenden Grund- und Leistungskursen müssen insgesamt mindestens 200 Punkte, im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein" Hier ist kein Verweis auf §57 bzw. normierte Punktsummen.
(Rein logisch müssen die 200 in den normierten Punkten erreicht werden, da sich sonst ein massiver Unterschied zwischen AG und Kolleg auftut, aber der Gesetzestext ist hier nicht präzise.)
Das Schild-Formular schaut scheinbar nach der "Gesamtsumme" und nicht nach "Punktsumme Block I gemäß Formel".
Gibt es dazu schon andere Erfahrungen und ggf. eine Antwort einer BezReg?
Danke und gute Nerven
Jörg Schmid