Guten Tag,
eine Kollegin, die offiziell am 01.02.2021 bei uns anfangen sollte, war direkt schwanger mit Beschäftigungsverbot. Wir sind auch nicht ihre Stammschule.
Mittlerweile ist das Beschäftigungsverbot aufgehoben, sie darf aber derzeit aufgrund der aktuellen Situation nicht an der Schule präsent sein, sondern nur im Distanzunterricht unterrichten. Wie gebe ich dies in GPC ein ?
Vielen Dank für eine Kurze Info !!
Freundliche Grüße aus Jülich
J. Hennes
nochmal Beschäftigungsverbot
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Re: nochmal Beschäftigungsverbot
... gar nicht, denn die Kollegin ist ja nicht krankgeschrieben.