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vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Donnerstag 31. Januar 2019, 17:02
von Meike Klingauf
Guten Tag,
zum oben genannten Gebiet habe ich zwei Fragen:
- Lupo erlaubt, dass ein Schüler von Kunst EF in den instrumentalpraktischen Kurs wechselt. Ist also ein vokal- oder instrumentalpraktischer Kurs im Folgekursprinzip nicht an Musik in der EF gebunden?

- Laut Kommentar APO-GOSt §11 (2) Satz 4 und dann weiter in den VVs heißt es, die Schule kann über den Regelfall hinaus, dass nur zwei aufeinanderfolgende instrumental- oder vokalpraktische Kurse angewählt werden können, eine Genehmigung einholen (obere Schulaufsicht), dass zwei weitere aufeinanderfolgende Kurse belegt werden können.
Die Schule müsse dazu einen musischen Schwerpunkt im Schulprogramm ausweisen. Ist diese Genehmigung an besondere Auflagen geknüpft, und wenn ja, an welche? Oder eher eine Formalität?

Danke für Antworten
Meike Klingauf

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Donnerstag 31. Januar 2019, 18:33
von Raffenberg
Die instrumentalpraktischen und vokalpraktischen Grundkurse sind nicht an Musik in der EF gebunden, können also auch statt Kunst belegt werden. Man darf sie sogar zusätzlich belegen, sofern die Schule das anbietet. Sie werden in der APO-GOSt in einem Atemzug mit Literatur genannt, welches ebenso an Musik und Kunst anschließen darf.

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Mittwoch 21. April 2021, 12:37
von Andreas Hofer
Liebe Schild-Gemeinde,
wie kann eine solche Schule mit der Option zur Belegung von vier aufeinanderfolgenden vokal- und instrumentalpraktischen Kursen genau das in SCHILD wie auch in Lupo einstellen, so dass im Zulassungsprozess keine Fehlermeldung erfolgt? Ich habe mich durch die EInstellungen geklickt, aber nichts dazu gefunden. Händisch hat es in SCHILD insofern funktioniert, als dass im Einzelfall der Haken bei "Belegungsfehler...ignorieren" gesetzt wurde.
Vielen Dank im Voraus für die Mühe.
Andreas Hofer

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Mittwoch 21. April 2021, 13:14
von Raffenberg
Hallo Herr Hofer,
der von Ihnen geschilderte Fall weicht von dem vorgenannten Problem insofern ab, als dass bei Ihnen nicht zwei und zwei Kurse parallel, sondern vier Kurse in Folge belegt werden, was eigentlich nicht erlaubt ist, aber im Ausnahmefall nach Antrag und Genehmigung einigen Schulen in NRW zugestanden wird.

Sowohl in Schild als auch in Lupo gibt es für diesen genehmigten Ausnahmefall keine Einstellung. Es bleibt nur der Haken "Belegungsfehler...ignorieren".

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Mittwoch 21. April 2021, 15:52
von Andreas Hofer
Hallo Herr Raffenberg,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Immerhin habe ich nichts übersehen. Leider gelingt mir das Ignorieren nur im Einzelfall und nicht im Gruppenprozess. Ihre Antwort impliziert wohl, dass ich das immer im Einzelfall und nie im Gruppenprozess organisieren kann, oder?
Weiterhin ist es bei uns auch so, dass es eine wie oben beschriebene parallele Belegung geben darf.
Dazu dann noch die Frage: Wie kann ich das in SCHILD und LUPO einstellen?
Viele Grüße
Andreas Hofer

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Mittwoch 21. April 2021, 16:00
von Raffenberg
Leider gibt es keinen Gruppenprozess zum ignorieren. Als Schule mit Genehmigung wird es hier leider etwas aufwendiger.

Bei der parallelen Belegung müssen sie weiter nichts einstellen. Sie müssen die Anwahlmöglichkeit lediglich in der Fächertabelle (Lupo) oder in den Fächern der Oberstufe (Schild) über das Auswahlfeld der Halbjahrestabelle freigeben. Bei der Zulassungsberechung selbst sollte die parallele Belegung keine Probleme bereiten. Das wurde bei der Programmierung der automatischen Markierung berücksichtigt. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bisher noch kein Feedback einer solchen genehmigten Schule erhalten habe.

Re: vokal- und instrumentalpraktische Kurse

Verfasst: Montag 26. April 2021, 12:25
von Andreas Hofer
Hallo Herr Raffenberg,
vielen Dank für die Mühe - das hat sehr geholfen!
Viele Grüße
Andreas Hofer