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Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2020, 19:54
von Maria
Hallo,

ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob schon die Noten 5 und 6 in der JG 9 und JG10, EF und Q1 schon gemahnt werden sollen?
Wo kann ich denn nachschauen?
LG

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Freitag 18. Dezember 2020, 21:18
von D.Jakel
Guten Tag, das Hslbjahreszeugnis dient automatisch als Mahnung, wenn die Note 5 oder 6 ist. In der Q1 gibt es keine Mahnung, da steht aber automatisch die Mitteilung über die Defizite auf der Laufbahnbescheinigung.
Nachschauen kann man im Schulgesetz, z.B. Paragraph 50.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Samstag 19. Dezember 2020, 08:26
von JensSpeh
Da steht auch drin, dass, wenn es um einen Abschluss geht, nicht gemahnt werden muss. Denn am Ende der 10 ist die Frage ja nicht eine Versetzung, sondern welcher Abschluss.
Allerdings hat der Mahnreport ja dann den Betreff "Gefährdung des Abschlusses" (oder so ähnlich). Und es ist sicherlich nicht verkehrt, die Schüler in der 10 darauf hinzuweisen.
Allerdings macht es die Abschlussvielfalt das schwierig, mahnt man auch, wenn ein E-Kurs 4 ist, da evtl. die Oberstufen-Qualifikation gefährdet ist?
Da ist sicherlich ein Beratungsgepräch mit allen Noten (Prognosausdruck mit prognostiziertem Abschluss inklusive Ausgleichsregelungen!) sicherlich hilfreich.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Samstag 19. Dezember 2020, 08:52
von Falko Müller
Noch ein Hinweis: wenn auf dem Halbjahreszeugnis Minderleistungen stehen, die die Versetzung gefährden können, muss auf dem Halbjahreszeugnis eine entsprechende Bemerkung stehen (s. § 7 Abs. 3 APO-SI, https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p7)

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 13:55
von MarcelSz
Hallo,

der Beitrag ist zwar schon ein wenig älter, aber immer noch aktuell. Gibt es eine Möglichkeit diese geforderten Bemerkungen automatisch auf die Zeugnisse zu setzen? Sonst wäre das ja eine furchtbare Handarbeit.

Viele Grüße,
Marcel

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 16:34
von sbrando
Lieber Marcel,
die aktuellen Zeugnis-Reports geben bei Halbjahreszeugnissen generell den Vermerk "Nicht ausreichende Leistungen können die Versetzung gefährden." aus. Das sollte im Regelfall ausreichen, da das ofizielle Mahnschreiben viel mehr auch nicht aussagt.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 17:29
von Falko Müller
Ich bin nicht sicher, ob diese Standardbemerkung ausreicht. Es ist ja wie gesagt ein allgemeiner Hinweis, der auf allen Zeugnissen steht (außer bei den GE Zeugnissen, da ist er laut Bass-Anlage auch bei den 9ern nicht vorgesehen). Der oben zitierte Paragraph fordert aber, dass bei konkret gefährdeter Versetzung ein Hinweis darauf und auf die möglichen Folgen (z.B. Schulformabstieg) auf dem Zeugnis stehen muss. Das muss also im Einzelfall entschieden und untersucht werden. Daher kann das auch nicht automatisch im Zeugnis erfolgen. Es gibt ja durchaus auch Situationen, in denen eine Minderleistung nicht gewarnt werden muss, weil ein Ausgleich sicher ist und keine weiter Fünf zu erwarten ist.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 17:45
von Raffenberg
APO-SI §7 (3) fordert einen zusätzlichen Hinweis. Dabei muss ein Mensch entscheiden, ob die Versetzung gefährdet ist. Ich habe mir drei Floskeln angelegt, die dann zum Zuge kommen:

Versetzungsgefährdung Klasse 6:
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ zum Schuljahresende gefährdet. Falls &seine%ihre& Leistungen bis zum Versetzungstermin die Bedingungen für die Versetzung nicht erfüllen, muss &er%sie& zu diesem Zeitpunkt &seine%ihre& Schullaufbahn an einer anderen Schulform fortsetzen.

Versetzungsgefährdung Klasse 7-10 ohne Abgang:
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ zum Schuljahresende gefährdet.

Versetzungsgefährdung Klasse 7 - 10 mit Abgang:
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ zum Schuljahresende gefährdet. Falls &seine%ihre& Leistungen bis zum Versetzungstermin die Bedingungen für die Versetzung nicht erfüllen, muss &er%sie& zu diesem Zeitpunkt das Gymnasium verlassen.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 18:07
von GE Schwerte
Die Apo schreibt:
"Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers auf Grund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr gefährdet, "

Das kann man auch anders lesen:
Meist sind ja die Leistungen im zweiten Schulhalbjahr für die Versetzung entscheidend,
wir haben aber auch (Epochal-)Fächer, bei denen die Leistung aus dem ersten Schulhalbjahr zur Versetzung
mitgeschleppt wird (z.B. 1 Hj Musisk, 2.Hj Kunst) und bei denen einen "5" jetzt dann in einem halben Jahr versetzungsgefährdend ist.

Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis

Verfasst: Montag 22. Januar 2024, 20:06
von JensSpeh
Und da schließt sich der Kreis, denn weiter oben steht es ja schon, dass es dann an einer Gesamtschule auch um einen Abschluss geht, und da nicht gemahnt werden muss... ;-)