Mahnungen im Halbjahreszeugnis
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Mal unter uns:
Wenn eine 5 im Zeugnis steht, sollte den meisten Menschen klar sein, dass das keine gute Note ist.
Eine weiterer zusätzlicher Hinweis hilft dann auch nur noch wenig...
Wir geben uns wirklich viel Mühe, aber ich kann auch nicht jeden zum Jagen tragen.
Wenn eine 5 im Zeugnis steht, sollte den meisten Menschen klar sein, dass das keine gute Note ist.
Eine weiterer zusätzlicher Hinweis hilft dann auch nur noch wenig...
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Zuletzt geändert von GE Schwerte am Donnerstag 25. Januar 2024, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Raffenberg
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Sie sprechen mir aus dem Herzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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- Falko Müller
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Wo steht, dass man im Falle eines Abschlusses nicht mahnen muss? In §50 Abs.4 (SchulG) gibt es keine Unterscheidung zwischen Versetzungen mit und ohne Abschluss. Die Unterscheidung gibt es nur bei der Wertung von nicht gemahnten Minderleistungen, die es meines Erachtens nur geben darf, wenn die Gefährdung der Versetzung zum Zeitpunkt der Mahnungen nicht absehbar war.
Freundliche Grüße
Falko Müller
Falko Müller
Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Das Schulgesetz macht die Unterscheidung nicht, aber die APO-SI in §7 Absatz 4.
"Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind."
Natürlich ist es sinnvoll, auch bei der Vergabe eines Abschlusses zu mahnen. Sollte es aber Minderleistungen geben, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht gemahnt worden sind, so sind diese nach dem obigen Satz zu berücksichtigen.
An einer Gesamtschule gibt es halt nur in den Klassen 9, und die ist daher immer mit einem Abschluss (ESA) verbunden. Natürlich mahnen wir auch in der Klasse 10, aber da geht es ja auch um einen Abschluss.
"Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind."
Natürlich ist es sinnvoll, auch bei der Vergabe eines Abschlusses zu mahnen. Sollte es aber Minderleistungen geben, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht gemahnt worden sind, so sind diese nach dem obigen Satz zu berücksichtigen.
An einer Gesamtschule gibt es halt nur in den Klassen 9, und die ist daher immer mit einem Abschluss (ESA) verbunden. Natürlich mahnen wir auch in der Klasse 10, aber da geht es ja auch um einen Abschluss.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Hallo,
mir auch.
Insofern wäre es doch vielleicht sinnvoll, dass zumindest zu automatisieren. Denn sollte es durch die SL gefordert sein, ist es eine Heidenarbeit, die Zeugnisse von Hand anfassen zu müssen. Das ist ohnehin durch IV-Schüler usw. schon sehr viel Handarbeit geworden.
Vorschläge: Ein Gruppenprozess, der auf mangelhafte Leistungen prüft und dann, je nach Verweildauer und Wiederholung, passende Bemerkungen (vielleicht sogar per Auswahl aus den Floskeln) in die Bemerkungen schreibt.
oder
Die Zeugnisformulare diesbezüglich erweitern. Hier böte sich eine Steuerung über die INI-Datei an, ob eine Bemerkung nach APO-SI gewünscht ist, und wie diese dann im Wortlaut lauten soll.
oder
Die ohnehin im Zeugnis vorhandene Bemerkung bzgl der Versetzungsgefährdung um einen halben Satz erweitern, der auf den zwingenden Schulformwechsel bei Überschreiten der Regeln für die Verweildauer hinweist.
Gerade der letztgenannte Punkt ist m.E. der simpelste.
Viele Grüße,
Marcel
- Raffenberg
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Hallo,
das sind alles gute Ideen, aber ...
Einen Gruppenprozess können wir momentan nicht realisieren, da die Kapazitäten des Programmierers durch die Arbeiten an Schild3 beschränkt sind. Nach meinem Dafürhalten wäre das die Beste Umsetzungsmöglichkeit, weil der grundlegende Versetzungsalgorithmus auch zum Halbjahr schon vorhanden ist.
Die ini-Dateien helfen nicht weiter, da man ja die (prognostisch) versetzungsgefährdeten SuS filtern muss, damit nur diese den Vermerk bekommen. Dazu müsste es im Report eine Versetzungsprüfung geben, die das gegencheckt.
Beim dritten Vorschlag sieht es genauso aus. Zudem haben wir an anderer Stelle sehr schlechte Erfahrungen mit zu vielen Automatismen in den Reports gemacht, weshalb automatische Bemerkungen rausgeflogen sind. Diese Automatismen sind besser in Schild aufgehoben (s. oben Gruppenprozess).
das sind alles gute Ideen, aber ...
Einen Gruppenprozess können wir momentan nicht realisieren, da die Kapazitäten des Programmierers durch die Arbeiten an Schild3 beschränkt sind. Nach meinem Dafürhalten wäre das die Beste Umsetzungsmöglichkeit, weil der grundlegende Versetzungsalgorithmus auch zum Halbjahr schon vorhanden ist.
Die ini-Dateien helfen nicht weiter, da man ja die (prognostisch) versetzungsgefährdeten SuS filtern muss, damit nur diese den Vermerk bekommen. Dazu müsste es im Report eine Versetzungsprüfung geben, die das gegencheckt.
Beim dritten Vorschlag sieht es genauso aus. Zudem haben wir an anderer Stelle sehr schlechte Erfahrungen mit zu vielen Automatismen in den Reports gemacht, weshalb automatische Bemerkungen rausgeflogen sind. Diese Automatismen sind besser in Schild aufgehoben (s. oben Gruppenprozess).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
In der Praxis stellen sich viele mögliche Automatismen als so arbeitssparend dann auch nicht dar und decken dabei auch nicht alle händisch zu verarbeitenden Sonderfälle ab - ein paar schnelle Aufrufe des Filter I helfen hier oft weiter, ohne dass es versteckte Fehlerquellen gibt.Diese Automatismen sind besser in Schild aufgehoben (s. oben Gruppenprozess).
Erinnerung: Sie können sich oft genutzte Filterbedingungen für den Filter I dort speichern und bei späterem Bedarf schnell laden.
- Raffenberg
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Das ist an dieser Stelle schon unschön, da man prognostisch nichtversetzte Schüler nicht filtern kann. Wir drucken tatsächlich auch erst die Leistungsübersichten mit Versetzungsprognose aus, markieren dann die betroffenen SuS in Schild und vergeben über den Gruppenprozess die Bemerkungen. Ich verstehe schon den Wunsch, da etwas komfortableres an der Hand zu haben. So ist der Workflow aber auch OK und man hat die Endkontrolle bei einem Koordinator. An einer solchen Stelle zu viel zu automatisieren kann ja auch sehr kontraproduktiv sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Das stimmt. An einer Gesamtschule ist es auch damit nicht getan. Je nach Prognose und möglichem Abschluss ergeben sich ja auch Notenbilder, die zwar ohne 5en auskommen, dennoch den avisierten Abschluss nicht ergeben. Wenn es dann nämlich um einen gefährdeten Abschluss ginge, weil ein E-Kurs 4 ist statt 3, dann könnte ja theoretisch auch gemahnt werden. Das würde aber die Thematik Mahnung ausufern lassen....dann ist es besser, im direkten Gespräch die Probleme und gleichzeitig die Möglichkeiten deutlich zu machen. Da hilft auch kein noch so ausgefeilter Text...Frodermann hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2024, 12:14In der Praxis stellen sich viele mögliche Automatismen als so arbeitssparend dann auch nicht dar und decken dabei auch nicht alle händisch zu verarbeitenden Sonderfälle ab - ein paar schnelle Aufrufe des Filter I helfen hier oft weiter, ohne dass es versteckte Fehlerquellen gibt.Diese Automatismen sind besser in Schild aufgehoben (s. oben Gruppenprozess).
Erinnerung: Sie können sich oft genutzte Filterbedingungen für den Filter I dort speichern und bei späterem Bedarf schnell laden.
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Re: Mahnungen im Halbjahreszeugnis
Das angesprochene Problem beschäftigt in der Tat Abteilungen zu Prognosezeiten, denn als Fachlehrkraft fehlt natürlich der Blick auf das gesamte, möglicherweise auch woanders veränderte Notenbild, so dass die nun veränderte 3 eventuell den bisher prognostizierten Abschluss gefährdet. Solche Fälle müssen ohnehin immer noch händisch beobachtet und dann verarbeitet werden. Häufig werden Abschlüsse durch eine _Kombination_ von nun veränderten Noten gefährdet.
Die Noten müssen auch ohnehin über Koordinatoren und Abteilungen laufen, denn in der Realität werden nicht 100% der Noten durch Fachlehrkräfte gemahnt, die sie eigentlich mahnen müssten. Die kleinen Häkchen sind nett als Hilfe, aber für die für das Gesamtbild Verantwortlichen leider keine verlässliche Garantie.
Die Noten müssen auch ohnehin über Koordinatoren und Abteilungen laufen, denn in der Realität werden nicht 100% der Noten durch Fachlehrkräfte gemahnt, die sie eigentlich mahnen müssten. Die kleinen Häkchen sind nett als Hilfe, aber für die für das Gesamtbild Verantwortlichen leider keine verlässliche Garantie.