Welcher Versetzungvermerk bei jahrgangsübergreifenden Klassen an der Förderschule
Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 08:39
Hallo zusammen,
ich habe von einer Hauptschule zur Förderschule für geistige Entwicklung gewechselt. Bisher hat wohl immer ein Lehrer die Versetzung ins neue Schuljahr durchgeführt. Dieser Lehrer ist nun leider langzeiterkrankt und kann uns nicht weiterhelfen.
Wir sind eine Förderschule für geistige Entwicklung mit jahrgangsübergreifenden Klassen - von der ersten Klasse bis zur Berufspraxis.
Könnte mir jemand erklären, wann welche Versetzungsvermerke gesetzt werden müssen? Ich habe mir die Abschnitte aus den letzten Jahren angesehen, aber da erkenne ich leider kein eindeutiges Muster (wann "versetzt", wann "Verbleib in Stufe" und ob in EP1-3 auch "Verbleib in Stufe" oder doch "Verbleib in Schuleingangsphase" ausgewählt werden muss. Es ist irgendwie immer anders..)
Ich hoffe, mir kann von Ihnen hier jemand weiterhelfen.
Vielen herzlichen Dank.
MfG N. Zarfl
ich habe von einer Hauptschule zur Förderschule für geistige Entwicklung gewechselt. Bisher hat wohl immer ein Lehrer die Versetzung ins neue Schuljahr durchgeführt. Dieser Lehrer ist nun leider langzeiterkrankt und kann uns nicht weiterhelfen.
Wir sind eine Förderschule für geistige Entwicklung mit jahrgangsübergreifenden Klassen - von der ersten Klasse bis zur Berufspraxis.
Könnte mir jemand erklären, wann welche Versetzungsvermerke gesetzt werden müssen? Ich habe mir die Abschnitte aus den letzten Jahren angesehen, aber da erkenne ich leider kein eindeutiges Muster (wann "versetzt", wann "Verbleib in Stufe" und ob in EP1-3 auch "Verbleib in Stufe" oder doch "Verbleib in Schuleingangsphase" ausgewählt werden muss. Es ist irgendwie immer anders..)
Ich hoffe, mir kann von Ihnen hier jemand weiterhelfen.
Vielen herzlichen Dank.
MfG N. Zarfl