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Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Donnerstag 13. August 2020, 18:16
von Alexander Kast
Hallo zusammen,
In der Mail vom 1.7.2020 itnrw2007_0101 steht folgender Passus:
Wie in den vergangenen Jahren sind daher auch für die kommende Erhebung die auf einen regulären Schulbetrieb im neuen Schuljahr ausgerichteten Planungen maßgeblich.

Dies gilt für alle Belege, insbesondere für die Lehrerdaten (LID123) und die Unterrichtsverteilung (UVD223).

 

Auf dieser Grundlage wird die Haupterhebung auch in diesem Jahr zum Schuljahresbeginn durchgeführt und bezieht sich auf die Kalenderwoche, in die der 15. Oktober fällt. Da der 15. Oktober dieses Jahr in eine Ferienwoche fällt, ist für die Erhebung von einer Kalenderwoche

mit regulärem Schulbetrieb auszugehen (vgl. BASS 10-41 Nr.7).

Ich finde diesen Passus recht verwirrend. Woher sollen wir bitte wissen, wie am 15.10. die UVD und die LID aussieht (weiter Unterricht im Klassenverband in den Hauptfächern oder wie normal äußere Differenzierung in M, D, E, CH;
Sind Kolleg*innen aufgrund von der Zugehörigkeit zu Risikogruppen freigestellt?).

Macht es nicht Sinn, die zur Zeit gültige UV (Unterricht in den Hauptfächern im Klassenverband mit
Binnendifferenzierung) einzugeben?

Über klärende Worte von it.nrw würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße und bleiben Sie alle gesund!
A. Kast

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Donnerstag 13. August 2020, 20:50
von Pfotenhauer
Hallo.

Beziehen Sie sich auf die aktuelle UVD in der Woche in der Sie die Statistik abgeben.

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Donnerstag 13. August 2020, 21:54
von Alexander Kast
Hallo Herr Pfotenhauer,
vielen Dank für die Rückmeldung! Dann machen wir das so!

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Freitag 14. August 2020, 07:56
von IT.NRW Methodik
Hallo Herr Kast,

im Rahmen der UVD und LID soll nicht abgebildet werden, wie die Situation tatsächlich am 15.10. ist. Bitte melden Sie Ihre derzeitigen Plannungen für eine Kalenderwoche mit regulärem Schulbetrieb um den 15.Oktober.

Bereits jetzt bekannte Einschränkungen beim Lehrkräfteeinsatz aufgrund der Corona-Pandemie sollen dabei berücksichtigt werden. Dafür wurde die neue Minderleistung "Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen COVID-19" (Schlüssel 365) eingeführt.

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Donnerstag 3. September 2020, 15:17
von OWeber
Hallo zusammen,

den regulären Schulbetrieb abzubilden stellt wahrscheinlich das kleinste Problem dar.

Aber ich finde es sehr problematisch, mit folgender Situation für die Statistik möglichst korrekt umzugehen:

Auch wir haben Lehrkräfte, die Einschränkungen beim Präsenzunterricht haben. Bei diesen muss aber unterschieden werden zwischen
  • KuK, die alle Stunden im Homeoffice vor- und nachbereiten, dabei aber durch KuK vor Ort teilweise vertreten werden müssen, da die Lerngruppen mitten am Tag nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen
  • KuK, die für den Präsenzunterricht ausfallen, aber andere Aufgaben vor Ort übernehmen; die Unterrichte werden vertreten (Material durch die KuK liegt vor)
  • KuK, die durch Attest gänzlich ausfallen und im Rahmen des Möglichen vertreten werden
Wie ist am besten in den einzelnen Fällen zu verfahren?

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Freitag 4. September 2020, 08:41
von IT.NRW Methodik
Hallo Herr Weber,

im Rahmen der Statistik soll im Grunde bei jedem der aufgeführten Fälle gleich verfahren werden. In der Unterrichtsverteilung ist zu erfassen, wer den Unterricht hält bzw. geplant vertritt. Welche Lehrkraft den Unterricht vorbereitet ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.

Die freien Stunden der Kolleginnen und Kollegen, die keinen Präsenzunterricht erteilen müssen, sind über die Minderleistung "Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen COVID-19" (Schlüssel 365) zu ermäßigen. Bei den betroffenen Lehrkräften soll noch geprüft werden, ob die "freien" Stunden über nichtunterrichltiche Tätigkeiten erfasst werden können. Dies soll jedoch nur erfolgen, wenn die nichtunterrichtliche Tätigkeit auch zu "normalen" Zeiten zu einer reduzierten Unterrichtsverpflichtung geführt hättte.

Falls Lehrkräfte aufgrund der Pandemie-Situation Mehrarbeit leisten (um bspw. Kollegen zu vertreten), ist die Mehrleistung "Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen COVID-19" (Schlüssel 165) zu verwenden.

Re: Haupterhebung bezogen auf den 15. Oktober

Verfasst: Freitag 4. September 2020, 10:04
von OWeber
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Leider ist es nur in Ausnahmefällen möglich, dass wir eine Dauervertretung eingerichtet bekommen, so dass die Vertretungen durchaus auch (wöchentlich) mal wechseln. Das erschwert das ganze meiner Meinung nach. Ich schaue mal, wie ich das am besten abgebildet bekomme. Ansonsten hinterlasse ich einen Kommentar im entsprechenden Fenster.