Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"
Verfasst: Samstag 27. Juni 2020, 15:07
Guten Tag,
in Einzelfällen haben jetzt Schüler bzw. deren Eltern von der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung Gebrauch gemacht. Dazu gibt es in SchILD den Versetzungsvermerk "freiwillig zurück". Für SchILD bzw. die Versetzung der Schule ins nächste Schuljahr ist dieser Vermerk ja auf jeden Fall nötig, damit die Schüler entsprechend hochgeschrieben werden.
Auf dem Zeugnis wird bei Setzen dieses Vermerks allerdings ausgegeben: "... wird nicht in Klasse ... versetzt".
Den Thread "Zeugnisdruck Coronazeiten" (viewtopic.php?f=16&t=1985) habe ich gelesen; dort wird die Ansicht vertreten, dass "nicht versetzt" bei freiwilliger Wiederholung auch richtig sei.
Vom Ergebnis her mag das so stimmen - die Konferenz hat dem Antrag stattgegeben, also geht der Schüler nicht in die Folgeklasse über. Auch wenn man zusätzlich unter Zeugnisart "Jahreszeugnis - freiwilliger Wiederholer" wählt, ändert sich die Datenausgabe nicht.
Die wenigen Wiederholer-Zeugnisse habe ich jetzt so gedruckt - und da die Wiederholung dem Elternwillen entspricht, habe ich eigentlich keine Nachfragen erwartet. Aber jetzt erhalte ich doch eine Nachfrage von Eltern mit der Befähigung zum Richteramt, die die Richtigkeit dieses Vermerks bezweifeln (und einen Vermerk mit ausdrücklicher Nennung des einschlägigen Paragraphen der APO-SI verlangen).
Wenn ich mir die APO-SI § 21 anschaue ("Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen."), würde ich auch zu der Vermutung kommen, dass formal zunächst die Versetzung festgestellt wird und dann dem Antrag auf freiwillige Wiederholung stattgegegeben wird. Sachgerecht wäre dann vielleicht ungefähr folgender Text: "XY ist die Klasse ... versetzt. Die Klassenkonferenz hat dem Antrag auf freiwillige Wiederholung der Klasse ... stattgegeben." (oder: "... wiederholt freiwillig die Klasse ..."). Damit hätte man die einmal erteilte Versetzung auch sichtbar dokumentiert (und nicht nur in SchILD über den Vermerk "freiw. zurück").
Meine Fragen:
1) Verhält sich SchILD bei der Datenausgabe richtig, bei freiw. Wiederholung "nicht vesetzt" auszugeben? Oder müsste SchILD hier eigentlich etwas anderes ausgeben?
2) Verhalte ich mich richtig, hier "freiw. zurück" zu wählen und zu drucken - oder müsste ich "versetzt" wählen und eine weitere Bemerkung manuell ergänzen (um die formal erreichte Versetzung zu dokumentieren)?
3) Oder müsste ich "freiw. zurück" wählen und den vielleicht falschen Nicht-Versetzungsvermerk durch Nutzung des klammheimlich eingeführten neuen Feldes "Bemerkung Versetzung" überschreiben?
Für Hinweise zur juristisch einwandfreien Vorgehensweise besten Dank. Dass zwei Dezernenten statt einer Auskunft hier auf das Forum verwiesen haben sollen, wie unter viewtopic.php?f=16&t=1985 referiert wird, habe ich zur Kenntnis genommen.
Tobias Kemper
in Einzelfällen haben jetzt Schüler bzw. deren Eltern von der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung Gebrauch gemacht. Dazu gibt es in SchILD den Versetzungsvermerk "freiwillig zurück". Für SchILD bzw. die Versetzung der Schule ins nächste Schuljahr ist dieser Vermerk ja auf jeden Fall nötig, damit die Schüler entsprechend hochgeschrieben werden.
Auf dem Zeugnis wird bei Setzen dieses Vermerks allerdings ausgegeben: "... wird nicht in Klasse ... versetzt".
Den Thread "Zeugnisdruck Coronazeiten" (viewtopic.php?f=16&t=1985) habe ich gelesen; dort wird die Ansicht vertreten, dass "nicht versetzt" bei freiwilliger Wiederholung auch richtig sei.
Vom Ergebnis her mag das so stimmen - die Konferenz hat dem Antrag stattgegeben, also geht der Schüler nicht in die Folgeklasse über. Auch wenn man zusätzlich unter Zeugnisart "Jahreszeugnis - freiwilliger Wiederholer" wählt, ändert sich die Datenausgabe nicht.
Die wenigen Wiederholer-Zeugnisse habe ich jetzt so gedruckt - und da die Wiederholung dem Elternwillen entspricht, habe ich eigentlich keine Nachfragen erwartet. Aber jetzt erhalte ich doch eine Nachfrage von Eltern mit der Befähigung zum Richteramt, die die Richtigkeit dieses Vermerks bezweifeln (und einen Vermerk mit ausdrücklicher Nennung des einschlägigen Paragraphen der APO-SI verlangen).
Wenn ich mir die APO-SI § 21 anschaue ("Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen."), würde ich auch zu der Vermutung kommen, dass formal zunächst die Versetzung festgestellt wird und dann dem Antrag auf freiwillige Wiederholung stattgegegeben wird. Sachgerecht wäre dann vielleicht ungefähr folgender Text: "XY ist die Klasse ... versetzt. Die Klassenkonferenz hat dem Antrag auf freiwillige Wiederholung der Klasse ... stattgegeben." (oder: "... wiederholt freiwillig die Klasse ..."). Damit hätte man die einmal erteilte Versetzung auch sichtbar dokumentiert (und nicht nur in SchILD über den Vermerk "freiw. zurück").
Meine Fragen:
1) Verhält sich SchILD bei der Datenausgabe richtig, bei freiw. Wiederholung "nicht vesetzt" auszugeben? Oder müsste SchILD hier eigentlich etwas anderes ausgeben?
2) Verhalte ich mich richtig, hier "freiw. zurück" zu wählen und zu drucken - oder müsste ich "versetzt" wählen und eine weitere Bemerkung manuell ergänzen (um die formal erreichte Versetzung zu dokumentieren)?
3) Oder müsste ich "freiw. zurück" wählen und den vielleicht falschen Nicht-Versetzungsvermerk durch Nutzung des klammheimlich eingeführten neuen Feldes "Bemerkung Versetzung" überschreiben?
Für Hinweise zur juristisch einwandfreien Vorgehensweise besten Dank. Dass zwei Dezernenten statt einer Auskunft hier auf das Forum verwiesen haben sollen, wie unter viewtopic.php?f=16&t=1985 referiert wird, habe ich zur Kenntnis genommen.
Tobias Kemper