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Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Montag 22. Juni 2020, 16:31
von Klapet
Wie trage ich diese Prüfungsleistung ein? Es gibt bei den Unterrichtsfächern nur XM, das ist jedoch Unterricht in der Muttersprache (sonstige Sprache)?
Re: Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Montag 22. Juni 2020, 16:45
von Kurosinski
Ein neues Fach erstellen.
Zum Beispiel: xmpp für Prüfung Persisch.
Und das Fach als Fremdsprache definieren.
Wir geben es neben Englisch (welches ggf. Gestrichelt wird) auf dem Zeugnis aus.
In Verbindung mit passender Bemerkung: Runderlass....
Dann ist auch eine Eingabe bei Referenzniveau möglich.
Re: Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Montag 22. Juni 2020, 17:12
von Klapet
Das ist schon klar. Es gibt jedoch m.E. keine passende ASD-Bezeichnung (es ist ja nicht "Unterricht in der Herkunftssprache - sonstige Sprache", sondern "Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache" (es wurde ja nur die Prüfung abgelegt)). M.W. wird hier auch kein Referenzniveau angegeben, oder?
Re: Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Montag 22. Juni 2020, 19:04
von Kurosinski
Meine Meinung / so handhaben wir es am unserer Schule:
Im Prinzip ist mE die ASD Bezeichnung egal.
Da wir in der Regel herkunftssprachlichen Unterricht anbieten (besonders häufig AM bzw. TM, also Arabisch oder türkisch), weicher in den Nicht-Abschlussklassen lediglich als Bemerkung auf dem Zeugnis vermerkt wurde, habe ich diese Fächer als Grundlage für "mit Sprachprüfung" genommen:
Aus AM wird das Fach AMP (TM => TMP).
Die Schüler können hier auch zwei verschiedene Noten erhalten: eine aus dem herkunftssprachlichen Unterricht (als Bemerkung) und eine aus der Sprachprüfung.
Die hsu Note erscheint beim Abschluss nur, wenn keine Sprachprüfung gemacht wurde (da Englisch als Sprache vorhanden ist).
Mit einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache erscheint das Fach AMP als "Arabisch" nach Englisch als Fremdsprache auf dem Zeugnis (mit der Note der Sprachprüfung). Zusätzlich muss dann eine Bemerkung "... gemäß Runderlass des Kultusministers vom 10.03.1992 - BASS 13-61 Nr. 1.." Auf das Zeugnis.
Das Referenzniveau für diese Sprache habe ich (bisher) nie angegeben, da es
Erstens: nicht bescheinigt wird (Stufe Referenzrahmen) und
Zweitens: ich es auch nicht beurteilen kann.
Nach Bass wird das Referenzniveau nur für in der Schule unterrichtete Fremdsprachen angegeben, nicht jedoch für die "Muttersprache" - was ich auch nicht beurteilen kann.
Hoffe, dass ich damit helfen konnte.
Re: Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Dienstag 23. Juni 2020, 06:16
von Hoebig
So, wie Herr Kurosinski es beschreibt, handhaben wir es auch. Kein Sprachreferenzniveau (darf auch nicht!), Zeugnisbemerkung zum Niveau der Sprachprüfung und das Fach unter Fremdsprache Englisch. Die Zeugnisbezeichnung ist nicht eindeutig, kann in Schild ja festgelegt werden und sollte nur aussagekräftig sein (Arabisch mit Sprachprüfung oder HKU Arabisch oder nur: Arabisch...)
Re: Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache -Persisch
Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2020, 14:22
von Hildegard Dornbach
So, wie Herr Kurosinski es beschreibt, handhaben wir es auch.
Wir auch.
P.S.: Ich habe den Text lieber kopiert, damit ich den Namen nicht wieder verhunze
