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Dokumentenechtheit
Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 11:41
von Dr. H. Schulz
Der Schulträger möchte neue Drucker anschaffen. Er fragrt deshalb, ob es für den Zeugnisdruck irgendwelche Vorgaben des Landes bezgl. der Dokumentenechtheit gibt. Mir ist dazu nichts bekannt. Ist sonst mal jemandem etwas dazu begegnet?
Danke.
hs
Re: Dokumentenechtheit
Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 22:19
von Kurosinski
Schade, das dieses Thema nicht diskutiert wird.
Aber wird die Echtheit nicht durch die Unterschriften und das gestempelte Siegeln bestätigt?
Eventuell könnte der Schulträger eigenes Papier für den Zeugnisdruck zur Verfügung stellen (mit Wasserzeichen).
Drucker (und Toner) sind Massenware -auch wenn es zumindest früher so war, das Farblaser eine nicht sichtbare (oder kaum erkennbare) Signatur auf das Papier druckten, um die Vervielfältigung von Geldscheinen nachvollziehbar zu machen.
https://www.heise.de/ct/artikel/Anonyme ... n%20dienen.
Im Prinzip ist dadurch aber auch eine gewisse Dokumentenechtheit automatisch gewährleistet.
Mit besten Grüßen
Micha Kurosinski
Re: Dokumentenechtheit
Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 22:53
von Uli Dierkes
Als die Zeugnisse noch von Hand mit Tinte oder (später) mit Kugelschreiber ausgefertigt wurden, war das hinreichend licht- und dokumentenecht.
Für heutige Druckertinten oder Druckertoner gelten keine strengeren Vorschriften.
Ins Wasser werfen, Kaffee drübergießen oder wochenlang von der Sonne bescheinen lassen hält kein Zeugnis aus. Das liegt aber in der Verantwortung des Zeugnisempfängers. Lehrer machen so was nicht.
