Seite 1 von 2

Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Dienstag 12. Mai 2020, 09:38
von c.buchner
Hallo zusammen,
folgende Situation: ein Schüler aus unserem Wirtschaftsgymnasium hat in einem Kurs in der Q2.2 null Punkte. Bei Klick auf "Zulassung berechnen" (oder so ähnlich), geschieht - nichts. Die Zulassung wird nicht geprüft.
Gebe ich dem Schüler im "0-Punkte-Kurs" dann 1 Punkt, so wird die Zulassung berechnet (in diesem Fall erhält der Schüler keine Zulassung - zu viele Minderkurse).

Warum rechnet Schild nicht, wenn es eine Kurs mit 0 Punkten gibt? Klar, bei 0 Punkten erhält ein Schüler keine Zulassung. Aber eben das müsste Schild doch berechnen. Denn der Schüler muss ja einen Formularausdruck erhalten, auf dem die NICHT-Zulassung dokumentiert ist.

Wir haben uns beholfen, in dem wir das Zulassungsformular mit 1 Punkt ausgedruckt und händisch geändert haben. Auf Dauer ist das kein Zustand.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:32
von c.buchner
Hier noch eine weitere Information.
Ich habe geschrieben, dass ich auf "Zulassung prüfen" drücke und dann keine Zulassung geprüft wird. Das ist nicht korrekt. Ich klicke auf "Leistungsdaten holen" und dann erscheint ein Fenster mit der Meldung "Belegungsfehler: es wurden Kurse mit 0 Punkten gefunden. Zu wenig Mathematik-Kurse."

SchiLD scheint einen 0-Punkte-Kurs als "nicht belegt" anzusehen. Aber der Schüler hat diesen Kurs belegt und 0 Punkte erhalten.

Und ganz wichtig: auch dieser Schüler muss einen Ausdruck des Ergebnisses der 1. APA erhalten.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 11:39
von W.Maßmann
Hallo Herr Buchner,
ich kann es nur für die Schulform Gymnasium darstellen:
APO-GOSt "§ 6 Grundstruktur der Unterrichtsorganisation und allgemeine Belegungsbedingungen
...
(7) Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt."
Im besagten Fenster steht dann
"Prüfungsordnung: APO-GOSt(B)10/G8
Belegungsfehler:
Mathematik muss von EF.1 bis Q2.2 belegt werden."

Danach können durch Doppelklick die zu belegenden Kurse markiert und abschließend bei Zulassung Nein ausgewählt werden.

Im Zulassungsformular steht dann: "NN ist zur Abiturprüfung nicht zugelassen."
Einziges Manko darin: Eine Begründung der Form '0 Punkte in einem zu belegenden Kurs.' ist im Report nicht vorgesehen,
kann aber im Element Memo_Grund eingebaut werden.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 11:48
von Jochen Torspecken
Ich habe gerade mal den Report Anl. 33b überarbeitet. Jetzt wird auch bei "geklammerten" Kursen der Haken bei "Bewertung eines einzubringenden Kurses mit 0 Punkten" gesetzt.
Zusammen mit den Hinweisen von Herrn Maßmann sollte es so klappen.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 11:56
von c.buchner
Hallo Herr Maßmann und Herr Torspecken,
vielen Dank für die Hinweise.
Ja, das mit dem Anklicken der zu belegenden Kurse hat geklappt und der Ausdruck zeigt auch die entsprechenden Punkte und den Haken bei "Bewertung eines einzubringenden Kurses mit 0 Punkten".

Mal sehen, was die Prüfungskommission dazu sagt. Auf das "Anklicken" muss man auch erstmal kommen ...

Vielen Dank!

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 12:31
von Dr. H. Schulz
W.Maßmann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 11:39
Danach können durch Doppelklick die zu belegenden Kurse markiert und abschließend bei Zulassung Nein ausgewählt werden.
Warum macht das nicht der Algorithmus?

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 13:24
von Jochen Torspecken
Ohne tiefergehende Kenntnisse des Beruflichen Gymnasiums: Wenn die Zulassung zum Abitur an einem Kriterium scheitert, macht es doch auch keinen Sinn, Kurse für den Block I zu kennzeichnen und die Punktsumme zu bilden, oder? Das wäre nur sinnig, wenn diese zu klein ist und daher der Grund für die Nichtzulassung.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 13:35
von c.buchner
Also die Frage von Herrn Schulz finde ich schon berechtigt.
Auch bei einem 0-Punkte-Kurs sollte die Zulassung geprüft und das Ergebnis in der Spalte "Zul." berechnet werden.
Ich habe den Eindruck, dass sich SchiLD es sich einfach macht und sagt: "Ein Kurs mit 0 Punkten gilt als nicht belegt."

Es wäre schön, wenn in diesem Fall in dem Fenster auch der Hinweis auf den Doppelklick erscheint.
Vllt. kann Herr Pfotenhauser dies an die Programmierer weitergeben.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 13:45
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 13:24 Ohne tiefergehende Kenntnisse des Beruflichen Gymnasiums: Wenn die Zulassung zum Abitur an einem Kriterium scheitert, macht es doch auch keinen Sinn, Kurse für den Block I zu kennzeichnen und die Punktsumme zu bilden, oder? Das wäre nur sinnig, wenn diese zu klein ist und daher der Grund für die Nichtzulassung.
Richtig, die Punktesumme braucht's a priori nicht. Aber mit dem Belegfehler die Nichtzulassung festzustellen, dürfte einem Programm schon zugemutet werden. Dieser Fall sollte genau so ohne weitere Handarbeit abgewickelt werden wie die anderen auch.

Trotzdem halte ich die Klammerung und auch das Bilden der Punktesumme bei einem Null-Punkte-Kandidaten für notwendig. Auf der Zulassungsmitteilung gibt es drei Ankreuzmöglichkeiten bei Nicht-Zulassung. Diese schließe einander nicht aus. Ich kenne auch keine Regelung, dass man nur einen Grund ankreuzen müsste, wenn mehrere Vorliegen.

Womöglich widerspricht der Kandidat der Nichtzulassung. Dann ist sinnvoll, über alle Gründe, die zur Nichtzulassung führen informiert zu sein.

Aber sei's drum. Dass das Programm beim Belegfehler das Verfahren abbricht, ohne zu kennzeichnen, dass der Schüler nicht zugelassen ist, finde ich schwach.

Re: Zulassungsprüfung für das Abitur: Nicht bei 0 Punkten?

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 14:07
von Pfotenhauer
Hallo Herr Buchner.

wenn ich mich richtig erinnere war das Verhalten damals so gewollt.
Diese Maßgabe kam aber glaube ich aus dem Referat der GymOB.

Ich werde mal versuchen, dass der Hinweis auf das Verfahren mit den Doppelklicks im Hinweistext erscheint.