Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 12:00
Guten Tag,
Schülerinnen und Schüler, die in der Unter- und Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen ja in der Oberstufe eine neueinsetzende Fremdsprache belegen und die Halbjahre der Q2 auch einbringen. Dies wird von Schild anscheinend anhand der Sprachenfolge überprüft.
Gleichzeitig waren wir der Meinung, dass auf dem Abiturzeugnis auch Sprachenfolgen bescheinigt werden müssen, die auf vorherigen Schulen belegt wurden. SuS haben an den Realschulen üblicherweise in der 6. Klasse Französisch und erreichen damit am Ende der 6 Sprachniveau A1, falls sie Französisch dann nicht weiter fortsetzen. Dies würden wir gerne auch auf dem Abiturzeugnis bescheinigen. Sobald bei Schild aber diese zweite Sprache eingetragen wird, wird bei der Abiturberechnung nicht mehr die neueinsetzende Fremdsprache zwangsläufig gewertet, wenn ein Schüler zwei Naturwissenschaften hat. Anscheinend prüft Schild nur, ob es eine zweite Fremdsprache gibt und nicht, wie lange diese belegt wurde.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu ändern, d.h. dass Schild erkennt, dass die zweite Fremdsprache nur bis zur 6 belegt wurde und damit nicht die Bedingung der zweiten Fremdsprache für die Fremdsprachenanforderung erfüllt.
Insgesamt betrifft das natürlich wenige SuS die zu diesem Zeitpunkt noch beide Profile haben, trotzdem sehe ich hier eine Gefahr, wenn man die Sprachenfolge der Vorgängerschule mit aufführen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Knoch
Schülerinnen und Schüler, die in der Unter- und Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen ja in der Oberstufe eine neueinsetzende Fremdsprache belegen und die Halbjahre der Q2 auch einbringen. Dies wird von Schild anscheinend anhand der Sprachenfolge überprüft.
Gleichzeitig waren wir der Meinung, dass auf dem Abiturzeugnis auch Sprachenfolgen bescheinigt werden müssen, die auf vorherigen Schulen belegt wurden. SuS haben an den Realschulen üblicherweise in der 6. Klasse Französisch und erreichen damit am Ende der 6 Sprachniveau A1, falls sie Französisch dann nicht weiter fortsetzen. Dies würden wir gerne auch auf dem Abiturzeugnis bescheinigen. Sobald bei Schild aber diese zweite Sprache eingetragen wird, wird bei der Abiturberechnung nicht mehr die neueinsetzende Fremdsprache zwangsläufig gewertet, wenn ein Schüler zwei Naturwissenschaften hat. Anscheinend prüft Schild nur, ob es eine zweite Fremdsprache gibt und nicht, wie lange diese belegt wurde.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu ändern, d.h. dass Schild erkennt, dass die zweite Fremdsprache nur bis zur 6 belegt wurde und damit nicht die Bedingung der zweiten Fremdsprache für die Fremdsprachenanforderung erfüllt.
Insgesamt betrifft das natürlich wenige SuS die zu diesem Zeitpunkt noch beide Profile haben, trotzdem sehe ich hier eine Gefahr, wenn man die Sprachenfolge der Vorgängerschule mit aufführen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Knoch